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Anwalt zum zweiten Mal verurteilt

Ein 41-jähriger Rechtsanwalt aus Coswig muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis – wegen Abmahnungen für Firmen, die es nicht wirklich gab.

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Von Alexander Schneider

Erst vor einem Jahr wurde der Coswiger Rechtsanwalt Bert E. (41) wegen Subventionsbetruges und Untreue zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Er hatte mit anderen beim Wiederaufbau des 2002 vom Hochwasser zerstörten Capitol-Kinos Gelder zweckentfremdet in die eigene Tasche gewirtschaftet. Gestern hat das Amtsgericht Dresden nach einem zweiten Prozess gegen den 41-Jährigen die Strafe deutlich erhöht. Der Anwalt hatte nach Überzeugung des Gerichts zwischen 2008 und 2010 dutzendfach Online-Händler abgemahnt und sich so auch wegen Betruges in 34 und versuchten Betruges in 50 Fällen schuldig gemacht. Er erhielt nun eine neue Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. „Zehn Monate davon gelten aufgrund des langen Dauer der Verfahren als verbüßt“, sagte Richter Jürgen Scheuring, der Vorsitzende des Schöffengerichts.

Scheuring sagte, der Angeklagte habe Abmahnungen im Namen von Firmen geschrieben, die lediglich als „Hülle“ existiert hätten, selbst keine echten Mitbewerber gewesen seien. Das sei nach der Beweisaufnahme des Prozesses, der im Januar begonnen hatte, erwiesen. Der Angeklagte komme dem Vorwurf „Betrug sei eine Lebenseinstellung“ sehr nah, so Scheurung und begründete es mit übersteigerten Aussagen zur Selbstwahrnehmung des 41-Jährigen. Der schwer zuckerkranke Mann hatte seine Anwaltszulassung bereits im vergangene Jahr abgegeben.

Laut Anklage hatte Bert E. den Wettbewerbern – meist Möbel- und Elektronik-Anbieter – mit Vertragsstrafen von bis zu 1,6 Millionen Euro gedroht, etwa wegen Fehlern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. „Die Breite, in der E. seine Abmahnungen streute, hat ein Geschmäckle“, sagte Scheuring. Im Falle einer Dresdner Firma habe E. ein jahrelang gepflegtes Mandatsverhältnis für seine Abmahnungen ausgenutzt – ohne Wissen des Unternehmens. Ein zweiter Fall betraf eine weitere Firma, die es nur auf dem Papier gab. Das Gericht nahm dem Angeklagten auch nicht ab, dass in dessen Kanzlei Schriftsätze aufgrund von Problemen verzögert verschickt worden seien. „Wir sind überzeugt, dass die Abmahnungen rückdatiert wurden“, sagte Scheuring.

Bert E., der von seiner Ehefrau und dem Dresdner Anwalt Thomas Zeeh, verteidigt wurde, kündigte nach dem Prozess an, das Urteil anzufechten. Er sei unschuldig.