Von Jens Hoyer
Die Ich-AG, im Behördendeutsch Existenzgründungszuschuss, war die Idee der Kommission um Peter Hartz. Drei Jahre nach ihrer Einführung hat sie ausgedient. Und mit ihr auch das so genannte Überbrückungsgeld für Existenzgründer.
Das neue Förderinstrument der Agentur für Arbeit heißt Gründungszuschuss. Er wird ab 1. August gewährt. Gegenüber dem Existenzgründerzuschuss läuft die neue Förderung kürzer, allerdings deutlich länger als das alte Überbrückungsgeld.
Alle Empfänger von Arbeitslosengeld I können ab 1. August den Zuschuss beantragen, wenn sie sich selbstständig machen wollen, sagte Volkmar Beier, Sprecher der Agentur für Arbeit in Oschatz. Es werden nur Gründungen gefördert, die im Hauptgewerbe erfolgen und einen Arbeitsumfang von mindestens 15 Stunden pro Woche erfordern. In den Genuss des Zuschusses kommen auch nicht automatisch alle Antragsteller. „Persönliche Eignung wird vorausgesetzt. Sie kann zum Beispiel durch den beruflichen Werdegang oder durch erworbene Qualifikationen nachgewiesen werden.“ Die Tragfähigkeit der Existenzgründung wird von der Agentur überprüft, die sich dafür Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer einholt.
Der neue Gründungszuschuss sei individueller als die Ich-AG und entspreche mehr dem Versicherungsprinzip des ALG I, sagte Beier. Wer mehr in die Versicherung eingezahlt habe, bekomme auch mehr heraus. „Es gab Kritik von allen Seiten an der Ich-AG. Man will mit der neuen Regelung die Mitnahmeeffekte vermeiden.“ Bereits laufende Förderungen mit dem alten Existenzgründungszuschuss oder dem Überbrückungsgeld werden von der Neuregelung aber nicht berührt.