Von Adolf Heger
Recht kleinlaut war ein 33-jähriger Mann aus Freital im Amtsgericht Dippoldiswalde. Staatsanwältin Julia Klement hatte ihn wegen Verbreitung pornographischer Schriften angeklagt, und Richter Thomas Hellmich musste für diese Straftat ein Urteil finden.
Mitte des vergangenen Jahres war der Angeklagte im Internet dem Anbieter einer so genannten Pay-Site ins Netz gegangen. Für etwa 50 Dollar, die er mit seiner visa-Karte bezahlte, erwarb er das Recht, für mehrere Monate Bilder von dieser Seite herunterzuladen. Es war Ekel erregend, was die Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift dem Angeklagten zur Last legte.
841 pornografische Bilder hat die Kriminalpolizei auf der Festplatte des Angeklagten gefunden, alle in Unterordnern sortiert. Die Internetadressen weiterer Pornoseiten hatte er in seinem Computer notiert. Die beschlagnahmten Bilder zeigten Kinder, die alle unter 14 Jahre alt waren, in eindeutigen sexuellen Posen.
Bei der Urteilsfindung kam dem Angeklagten zugute, dass er geständig war. Der Richter verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, die zur Bewährung für zwei Jahre ausgesetzt wird. Darüber hinaus hat er als zusätzliche Bewährungsauflage 1 000 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund Weißeritzkreis zu zahlen.
Der Richter blieb dabei unter dem Strafvorschlag der Staatsanwältin, die auf sechs Monate Haftstrafe und 1 500 Euro Geldauflage plädiert hatte.
In seiner Urteilsbegründung ging Richter Thomas Hellmich noch einmal ausführlich auf die Verwerflichkeit der Tat ein. Kinder werden missbraucht und entehrt. Auch wer nur Konsument dieser Produkte ist, macht sich strafbar.