Von Peter Anderson
Noch vor Ende des Jahres sollen in Schmilka, im Bahratal und in Görlitz die Schlagbäume ausgedient haben. Mit dem Beitritt Tschechiens und Polens zum so genannten Schengen-Abkommen (siehe Kasten) herrscht nach Sachsens östlichen Nachbarländern grenzenlose Reisefreiheit. Das wird auch im Landkreis Meißen spürbar.
Wie kontrolliert die Polizei? Was macht der Nossener Zoll?
Die für den Schutz der deutschen Grenzen zuständige Bundespolizei wird ihre Zusammenarbeit mit den Polizeirevieren verstärken. Das gelte auch für Reviere im Binnenland wie Meißen, so gestern Karin Mayer, Sprecherin des Bundespolizeiamtes in Pirna. Für die A 4 gebe es bereits eine Fahndungsgruppe mit der Landespolizei. „Die Kollegen kontrollieren Nummernschilder oder suchen nach Merkmalen für eine Straftat“, sagt Karin Mayer.
Innerhalb der Landespolizei wurde die Lkw-Kontrollgruppe in Deutschenbora um acht Kollegen aus Pirna und fünf aus Großenhain verstärkt. Erhalten bleibt auch das Zollamt in Nossen. Dort werden Waren abgefertigt. Das Schengen-Abkommen bezieht sich auf Personen. Das war gestern aus dem für Nossen zuständigen Hauptzollamt Erfurt zu erfahren.
Kann man für einen kurzen Abstecher den Ausweis zu Hause lassen?
Personalausweis oder Reisepass müssen weiterhin eingesteckt werden, sagt Karin Mayer, Sprecherin des Bundespolizeiamtes in Pirna. Dies gelte auch für kurze Abstecher in eines der Nachbarländer.
Werden mehr Arbeitssuchende aus dem Osten zu erwarten Sein?
Arbeitssuchende aus Tschechien oder Polen benötigen weiter eine Arbeitserlaubnis der Agentur für Arbeit. Diese müsse vom Arbeitgeber beantragt werden, sagt Berit Kasten. Der Sprecherin der Agentur-Zentrale in Riesa zufolge werde dann geprüft, ob die Stelle mit einheimischen Kräften besetzt werden könne. Gebe es keine Nachfrage, werde die Erlaubnis erteilt.
Ändern sich die freigrenzen für Benzin, Zigaretten und alkohol?
Aus Tschechien dürfen ab Januar 800 Zigaretten nach Deutschland eingeführt werden. Bisher waren es 200 Stück. Mit dem Schengen-Abkommen habe die neue Regel nichts zu tun, sagt Heike Wilsdorf, Sprecherin des Dresdener Hauptzollamtes. Sie fällt nur zufällig auf den selben Termin. Wie bisher können maximal zehn Liter Spirituosen, 20 Liter Likörwein oder Wermut, 90 Liter Wein – davon maximal 60 Liter Schaumwein – 110 Liter Bier und 20 Liter Kraftstoff über die Grenze gebracht werden. Für alle anderen Waren gibt es keine Beschränkungen beim privatem Verbrauch, so Heike Wilsdorf.
Thomas Tyralla von der Aral Tankstelle auf der Großenhainer Straße in Meißen rechnet nicht mit einem verstärkten Tanktourismus: „Das rechnet sich nur, wenn man zu viert fährt, einen großen Tank hat und noch zum Frisör geht.“