Auf dem Weg zur Oberbürgermeisterwahl

Hoyerswerda. Am 14. Mai wurde durch die Stadt Hoyerswerda die Durchführung der Oberbürgermeisterwahl bekanntgemacht. Hier eine Übersicht der Vorgehensweise bis ein amtliches Ergebnis feststeht. Dem zugrunde liegen das Kommunalwahlgesetz (KomWG) und die Kommunalwahlordnung (KomWO) sowie die Gemeindeordnung (SächsGemO) für den Freistaat Sachsen.
Wann findet die Wahl statt?
Die Wahl ist frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Der Wahltag bzw. erste Wahlgang ist am 6. September von 8 bis 18 Uhr. Der eventuelle zweite Wahlgang findet am 20. September statt.
Wie kommen die Wahltermine zustande?
Die Festlegung der Wahltermine erfolgt durch den Gemeinderat – in diesem Fall den Stadtrat Hoyerswerda. In der Sitzung am 25. Februar wurden unter dem Tagesordnungspunkt 14 die Wahltermine einstimmig beschlossen.
Was ist der Gemeindewahlausschuss? Und wie setzt er sich zusammen?
Der Gemeindewahlausschuss leitet die Wahl und stellt die Wahlergebnisse fest. Er besteht aus dem Vorsitzenden und zwei bis sechs Beisitzern. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses wurden ebenfalls in der 7. Sitzung des Stadtrates gewählt. Die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen wurden bei der Wahl der Beisitzer und deren Stellvertreter berücksichtigt.
Wie kommen Wahlvorschläge zustande und was ist zu beachten?
Wahlvorschläge können ab dem 15. Mai durch Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerber eingereicht werden. Das ist bis zum 2. Juli 18 Uhr möglich. Dazu muss eine Erklärung jedes Bewerbers vorliegen, mit der er dem Wahlvorschlag zustimmt. Außerdem muss der jeweilige Vorstand unterzeichnen.
Wie viele Unterstützungsunterschriften sind nötig?
Ebenfalls bis zum 2. Juli können Unterstützungsunterschriften für die Einzelbewerber geleistet werden. Jeder Wahlvorschlag muss von 100 Wahlberechtigten unterstützt werden. Das ergibt sich aufgrund der Anzahl von 29.057 Wahlberechtigten in Hoyerswerda. Die Unterstützungsunterschrift muss bei der Gemeindeverwaltung geleistet werden. Allerdings bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften, wenn der Wahlvorschlag von einer der Parteien kommt, die im Sächsischen Landtag oder dem Stadtrat Hoyerswerda aktuell bereits vertreten sind.
Wie wird mit den Wahlvorschlägen umgegangen?
Der Gemeindewahlausschuss entscheidet bis spätestens 10. Juli über die Zulassung bzw. Zurückweisung der Wahlvorschläge. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden bis zum 7. August bekanntgegeben.
Gibt es weitere Bekanntmachungen?
Bis zum 13. August wird durch die Gemeinde veröffentlicht, unter welchen Voraussetzungen das Wählerverzeichnis eingesehen werden kann. Die Einsichtnahme ist dann vom 17. bis 21. August möglich.
Wie läuft das mit Wahlbenachrichtigung und Wahlschein?
Auch über die Beantragung der Wahlscheine und die Durchführung der Briefwahl wird bis zum 13. August informiert. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 16. August zugestellt. Wahlscheine können bis zum 4. September beantragt werden.
Wie läuft die Briefwahl ab?
Nach Beantragung eines Wahlscheines erhält der Wahlberechtigte die nötigen Unterlagen ab dem 17. August. Der Stimmzettel muss gekennzeichnet werden, dann in den Stimmzettelumschlag gelegt werden, der verschlossen wird. Der Wahlschein wird unterzeichnet und mit dem Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag gesteckt. Dann muss der Wahlbriefumschlag rechtzeitig an die Briefwahlstelle übersendet werden. Diese hat vom 17. August bis zum 4. September geöffnet.
Was enthält die Wahlbekanntmachung?
Spätestens am 31. August informiert die Gemeinde über Beginn und Ende der Wahlzeit, die Wahlbezirke und Wahlräume sowie die Art und Weise der Stimmabgabe. Damit verbunden sind letzte Hinweise für die Wähler.
Wann wird das Wahlergebnis festgestellt?
Der Gemeindewahlausschuss prüft die Wahlniederschriften. Am 8. September wird mit der Feststellung gerechnet.