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Auf die Erziehung kommt es an

Kopfnoten für sächsische Schüler sind bis auf weiteres rechtens. Ein Kommentar von SZ-Redakteurin Karin Schlottmann.

Von Karin Schlottmann
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Kopfnoten sind nicht jedermanns Sache. Für Sachsens Politiker aber sind sie wichtig.
Kopfnoten sind nicht jedermanns Sache. Für Sachsens Politiker aber sind sie wichtig. © Steffen Füssel/SZ

Der Kopfnoten-Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden hat Ende vorigen Jahres eine lebhafte Debatte über Schule und Erziehung ausgelöst. Viele befürchteten, dass der Richterspruch das Ende der Zensuren für Betragen, Fleiß, Ordnung und Mitarbeit bedeuten würde und damit ein wichtiger Einflussfaktor auf soziales Verhalten und gutes Benehmen verloren gehen könnte. Entsprechend kritisch fielen die Reaktionen aus.

Die Landesregierung hat, auch in Kenntnis der Stimmungslage, die Kopfnoten vehement verteidigt und sich vor Gericht auf die Verfassung berufen. Der schulische Auftrag beschränke sich nicht auf Wissensvermittlung, sondern beinhalte auch die „Gesamterziehung des jungen Menschen“, argumentierte das Kultusministerium. Ziel der Schulen sei es, die freie Persönlichkeit der Kinder zu entwickeln und ihnen Ehrfurcht vor dem Leben, Nächstenliebe, sittliches und politisches Verantwortungsbewusstsein, Gerechtigkeit, soziales Handeln und eine freiheitliche, demokratische Haltung zu vermitteln.

Das sind viele schöne Worte – und trotzdem würde man sich freuen, wenn Ministerium, Bildungsagenturen, Schulleiter und Lehrer sich noch viel häufiger an diese hehren Grundsätze erinnern würden. Und die entscheidende Frage ist, ob diese hehren Ziele mit den guten, alten Kopfnoten erreicht werden könnten. Klar, ohne Ordnung und Fleiß wird es trotz des Nachwuchsmangels für Jugendliche schwierig auf dem Arbeitsmarkt und an der Universität. Aber Werteerziehung beschränkt sich eben nicht auf die Fähigkeit, die Schulhefte penibel zu führen und sich im Unterricht so gut es geht anzupassen. Kurzum: Eine Evaluierung des Kopfnoten-Systems könnte helfen, seinen tatsächlichen Mehrwert abseits von Vermutungen zu ergründen und die Wertevermittlung zeitgemäßer zu gestalten.

Bei dieser Gelegenheit könnte auch die Vermutung des Oberverwaltungsgerichts überprüft werden, Kopfnoten seien verglichen mit Leistungsnoten weniger bedeutsam. Die Richter immerhin legen sich in diesem Punkt nicht genau fest und überlassen die heikle Frage lieber einer späteren Beweisaufnahme.