Auf Kippe gebaut - Sicherung nötig

Im Zusammenhang mit Nardter Wohngrundstücken, die sich auf Kippenflächen des früheren Tagebaus Laubusch (1914 bis 1962) befinden, plant der staatliche Bergbausanierer LMBV in diesem Jahr Erkundungen. Das erklärt auf Nachfrage das Sächsische Oberbergamt. Gegenwärtig hole die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft die für die Erkundungen nötige Zustimmung der Eigentümer ein. Wie es seitens der Freiberger Behörde heißt, befinden sich in Nardt zehn Gebäude sehr unterschiedlicher Art auf gekipptem Boden. Die Nutzung sei bei Einhaltung bestimmter Verhaltensanforderungen möglich. Es liege keine akute Gefährdungssituation vor, so das Bergamt.
Für ein Wohnquartier auf Kippenboden der Klettwitz-Lauchhammeraner Tagebaue (1949 bis 1991) in Lauchhammer hatte das Brandenburger Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe im Februar mitgeteilt, die Situation sei so gefährlich, dass die dort lebenden Menschen spätestens 2022 ausziehen müssten. Grund: Rutschungsgefahr. In einem Fall gab es sogar eine sofortige Räumung. Für Nardt sagt das Bergamt, der Untergrund der dort in Rede stehenden Häuser könne zwar von den Folgen des Grundwasserwiederanstiegs betroffen sein. Die Gefährdung sei aber mit jener in Lauchhammer nicht vergleichbar. Der Anteil verkippter Massen unter den Gebäuden sei geringer. Trotzdem besteht in Nardt wohl Handlungszwang. Denn wie es heißt, habe die LMBV bereits geotechnische Untersuchungen durchgeführt, um die Gefährdung durch den Grundwasserwiederanstieg bewerten zu können: „Im Ergebnis wurde festgestellt, dass für die betroffenen Gebäude eine Sicherung notwendig ist.“
Ziel der Untersuchungen sei es auch gewesen, auf der Basis eines Baugrundgutachtens geeignete Verfahren zur Herstellung der Standsicherheit zu ermitteln. Dazu sei eine Erkundungskonzeption erstellt worden. Diese soll nun umgesetzt werden.