Rathaus denkt über Gebührenerlass nach

Großenhain. Riesa hat es Ende April verkündet: Die Sportstadt wird von Einzelhändlern und Gastronomen bis 31. Dezember 2020 keine Gebühren für bestimmte Sondernutzungen von Außenbereichen erheben. Die neue Regelung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2020. Die Vorsitzenden der Fraktionen des Stadtrats hatten dem Oberbürgermeister vorher die Unterstützung des Vorhabens zugesichert. Radebeul hatte eine ähnliche Regelung schon vor Wochen erlassen.
Auch in Großenhain gibt es nunmehr ähnliche Überlegungen. Man denke derzeit intensiv darüber nach, welche Möglichkeiten der Hilfestellung und Entlastung für die Gewerbetreibenden denkbar sind. "Ein Erlass der Sondernutzungsgebühren für Warenauslagen und Außengastronomie ist derzeit in Arbeit", so Rathaussprecherin Diana Schulze. Die Details stehen voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni fest.
In Riesa betrifft die Gebührenbefreiung nunmehr unter anderem die Aufstellung von Warenträgern bis maximal zehn Quadratmeter sowie von bis zu drei Werbeständern je Geschäft auf städtischen Flächen.