Großenhain. Riesa hat es Ende April verkündet: Die Sportstadt wird von Einzelhändlern und Gastronomen bis 31. Dezember 2020 keine Gebühren für bestimmte Sondernutzungen von Außenbereichen erheben. Die neue Regelung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2020. Die Vorsitzenden der Fraktionen des Stadtrats hatten dem Oberbürgermeister vorher die Unterstützung des Vorhabens zugesichert. Radebeul hatte eine ähnliche Regelung schon vor Wochen erlassen.