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Badfest-Besuch endet im Krankenhaus

Zwei junge Männer geraten zum Ende der Party in Streit. Dann geht einer zu Boden – und muss operiert werden.

Von Kevin Schwarzbach
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Das Waldbad in Glaubitz ist ein beliebter Treffpunkt, einmal im Jahr findet hier ein großes Fest statt. Auf dem Vorplatz des Bades kam es 2018 zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung, die nun vor dem Riesaer Amtsgericht landete.
Das Waldbad in Glaubitz ist ein beliebter Treffpunkt, einmal im Jahr findet hier ein großes Fest statt. Auf dem Vorplatz des Bades kam es 2018 zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung, die nun vor dem Riesaer Amtsgericht landete. © Sebastian Schultz

Glaubitz. Die Bierwagen werden bereits zugeklappt, das Sicherheitspersonal schickt die Gäste langsam nach Hause. Eigentlich ist der zweite Tag des Waldbadfestes in Glaubitz schon fast vorüber, als gegen 2.30 Uhr auf dem Vorplatz des Geländes plötzlich Streit aufkommt. Mittelpunkt der Konfrontation sind ein 21-jähriger Nünchritzer und ein 18-jähriger Glaubitzer. Plötzlich holt der Ältere aus und trifft den Jüngeren mit der Faust auf dem linken Auge. Der 18-Jährige geht sofort zu Boden – und muss später wegen eines Jochbeinbruchs operiert werden. Acht Tage verbringt er im Krankenhaus.

Für die Staatsanwaltschaft ist die Angelegenheit klar: Der heute 22-jährige Nünchritzer Markus K.* hat sich beim Waldbadfest 2018 der Körperverletzung schuldig gemacht. Der Fall landet deshalb vor dem Riesaer Amtsgericht. Dort macht der Beschuldigte auch gar kein Geheimnis aus seiner Tat und zeigt sich sofort geständig. Sein Anwalt betont aber, dass Markus K. zwar zugeschlagen, dabei aber keineswegs die Verletzungen des Opfers beabsichtigt habe. Zudem sei er durch Christian T.* provoziert worden.

Streit wegen einer Geliebten?

Das Opfer aber kann sich an keine Provokation erinnern. Markus K. sei gegen Ende der Party noch auf dem Gelände des Waldbades zu ihm und seinen Freunden gekommen, um Hallo zu sagen. Da Christian T. in diesem Moment nichts mit Markus K. zu tun haben wollte, habe er ihn wieder weggeschickt. Daraufhin sei der Angeklagte aggressiv und laut geworden. Die Auseinandersetzung habe sich dann vor den Badeingang verlagert, erzählt das Opfer.

Zumindest darin sind sich die beiden Jugendlichen einig. Beim Rest aber unterscheiden sich ihre Versionen. Markus K. etwa gibt an, dass es in dem Streitgespräch auch um eine junge Frau gegangen sein soll. Diese hatte in den Wochen vor dem Waldbadfest viel Zeit mit Christian T. verbracht, war zum Zeitpunkt der Party dann aber mit Markus K. zusammen. „Deshalb hat er mich in den Dreck gezogen“, behauptet der Angeklagte. „Ich habe ihm mehrmals gesagt: Es reicht jetzt oder es knallt.“ Weil Christian T. dennoch weitergemacht habe, „sind mir die Sicherungen durchgebrannt“, gesteht Markus K.

Doch sowohl das Opfer als auch umstehende Zeugen geben an, sich an Beleidigungen gegenüber der Freundin von Markus K. nicht erinnern zu können. „Ich habe mich sogar noch einmal bei meinen Freunden rückversichert, ob ich wirklich nichts gesagt habe“, erzählt Christian T. vor Gericht. Seine Freunde verneinten das. Ein unbeteiligter Zeuge, der die Szene zufällig beobachtete, als er vor dem Bad ein Taxi rief, berichtet gar, dass Christian T. lediglich sehr provokant gegrinst habe. 

Für Richterin Ingeborg Schäfer bei Weitem kein Argument für den Angeklagten. „Jemanden anzulächeln ist in manchen Situationen vielleicht leichtsinnig, aber nicht verboten“, so Schäfer. „Und wenn ich einen anderen, der fast 30 Kilo leichter und deutlich schmaler ist als ich, mit der Faust ins Gesicht schlage, dann weiß ich, was passieren wird.“ Die Richterin verurteilt Markus K. zu einer Geldstrafe von 2 000 Euro.

Für den jungen Nünchritzer ist das aber noch nicht das Ende seiner Probleme. Denn neben den strafrechtlichen Folgen steht ihm nun noch ein Zivilprozess bevor. Auch der könnte mit Behandlungskosten und Schmerzensgeld teuer für ihn werden. Immerhin hat das Opfer bis heute mit den Folgen des Vorfalls zu kämpfen – im Sommer wird Christian T. noch einmal operiert werden. „Da kommt noch Weiteres auf Sie zu“, sagt Richterin Ingeborg Schäfer zum Angeklagten. „Das ist in dem verhältnismäßig milden Urteil bereits berücksichtigt.“