Dresden/Bernsdorf. Der Ärger über die seit Anfang Januar im Einzelhandel geltende Bonpflicht ist groß, vielerorts gibt es laute Beschwerden über die neue Regelung. Während sich manche mit der Pflicht arrangieren, wollen andere eine Änderung der neuen Regelung.
Besonders Bäcker ärgern sich über die Bonpflicht. Denn bei ihnen sind die Summen pro Einkauf meist gering. Auch für den Verkauf eines Brötchens im Wert von 20 Cent müssen sie den Kunden einen Bon ausreichen. Das sorgt auch im Kreis Meißen für Frust.
Bisher hat lediglich die Dresdner Backhaus GmbH eine Befreiung von der Pflicht beim Dresdner Finanzamt erwirkt. Es ist sachsenweit das einzige Unternehmen. Dabei wurden allein in Dresden 50 Anträge gestellt. Nun meldet sich der Sächsische Bäckerverband zu Wort.
Antrag abgelehnt
„Erste Fälle der Erteilung einer Ausnahmeregelung werden bekannt. Macht die Pflicht zur Kür. Gebt dem gesamten Bäckerhandwerk eine Ausnahmeregelung zur Bonpflicht“, fordert Roland Ermer, Landesobermeister des Sächsischen Bäckerverbandes. Die Befreiung solle laut Ermer für alle Bäcker gelten, die mit Registrierkassen arbeiten. Diese speichern alle Bezahlvorgänge. „Wer einen Bon haben möchte, soll ihn gern erhalten. Alle anderen nicht gedruckten Bons helfen, Papier zu sparen und schützen vor unnötigen Umweltbelastungen“, so Roland Ermer. Der Landesinnungsverband hatte bereits beim Landesamt für Steuern und Finanzen eine entsprechende Ausnahmeregelung beantragt. Diese wurde jedoch nicht genehmigt.
„Verkäufer müssen sich für die Ausgabe der Bons rechtfertigen und den Kundenfrust abfangen“, meint Roland Ermer. Die Bonpflicht sorgt seiner Auffassung nach für „unhaltbare Zustände“. Der Landesobermeister des Sächsischen Bäckerverbandes verweist zudem auf den Umstand, „dass das Finanzamt bereits heute bei Registrierkassen den Zugriff auf alle Daten hat.“ Die Bonpflicht sei deshalb überflüssig.
Über einen QR-Code zum Bon
Manuela Lohse, Geschäftsführerin des Landesinnungsverbandes Saxonia des Bäckerhandwerks Sachsen, ergänzt: „Das Bäckerhandwerk ist offen für digitale Lösungen. Diese müssen aber rechtssicher und realitätsnah sein.“
Eine recht außergewöhnliche Lösung fand beispielsweise der Bäcker Marlon Gnauck aus Ottendorf-Okrilla. Seine Kasse zeigt nach dem Kauf einen QR-Code, den die Kunden mit ihrem Handy scannen und so den Bon erhalten können. (SZ/ksh/sh)