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Bäume werden oft zum Streitobjekt

Friedensrichter. Wenn Nachbarn partout nicht miteinander klar kommen, greift der Schlichter ein. Ein Ehrenamt, dasversöhnen kann.

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Von Jürgen Birkhahn

Thomas Eckelmann bringt es auf den Punkt: Die Menschen reden zu wenig miteinander. Und das sei auch die Ursache, warum immer mal wieder jemand bei ihm zu Hause klingelt und um seine Hilfe bittet.

Thomas Eckelmann ist der Friedensrichter in Großenhain. Hauptsächlich, so Eckelmann, sind es Streitigkeiten unter Nachbarn. „Streitigkeiten, die es nicht geben müsste, wenn die Leute mehr miteinander reden würden“, sagt Eckelmann. Denn oft, wenn er mit den Betroffenen an einem Tisch sitzt und das Gespräch vermittelnd in Gang setzt, hört er die Beteiligten fragen: „Warum hast du mir das nicht schon längst einmal gesagt?“. Zu schnell seien die Leute dabei, dem Nachbarn mit Gesetzeskraft zu Leibe zu rücken. Über die Grundstücksgrenze hängende Äste, Nichtbeachten der Grenze zum Nachbarn, Pflanzabstände von Bäumen und Sträuchern sind immer wieder Themen, die den Friedensrichter beschäftigen.

Doch nicht alle Streithähne finden gleich den Weg zu ihm. Oft kommen die Leute auch, weil sie zuvor beim Ordnungsamt der Stadt vorgesprochen haben. Weil man ihnen aber dort nicht helfen konnte, hat man sie an den Friedensrichter weiter vermittelt. Manche Leute gehen auch gleich zu einem Anwalt. Im Gegensatz zum Friedensrichter müssen sie den allerdings bezahlen. Einer der Gründe, warum laut Gesetz bestimmte Dinge zunächst im Schiedsverfahren behandelt werden sollen. Zum einen, um Gerichte zu entlasten, und zum anderen, um auch den Leuten selbst hohe Kosten zu ersparen. Wird der Friedensrichter aktiv, dann ist hier eine Gebühr zu entrichten. Die liegt im Freistaat Sachsen zwischen zehn und fünfzehn Euro. Kommt ein Vergleich zu Stande werden weitere 20 bis 50 Euro fällig. Allerdings, so erzählt Thomas Eckelmann, landen nicht alle Probleme auf dem Verhandlungstisch. Oftmals kann der Friedensrichter schon mit einer Auskunft helfen. Und die ist auf jeden Fall kostenfrei, sagt er. Erst wenn von einer Partei ein Antrag gestellt wird, dann ist auch eine Gebühr fällig. Und auch erst dann wird verhandelt.

Kommt es unter der Regie des Friedensrichters zu keiner Einigung beider Parteien, wird die Angelegenheit an das Amtsgericht verwiesen. „Da gab es mal einen Streit wegen Grundstücksgrenzen, den konnten die beiden Parteien hier am Tisch nicht beilegen“, sagt Eckelmann. Ansonsten habe er in seiner langjährigen Praxis viele Fälle schlichten können. Und so möchte er es auch noch eine Weile machen. Etwa acht bis zehn Anträge hat er im Jahr zu bearbeiten. „Es ist schön, wenn ich den Leuten helfen kann“, begründet er sein Engagement.

Seit der Wende hat er das Ehrenamt in Großenhain inne. Im nächsten Jahr stehen wieder Wahlen für das Amt des Friedensrichters an. „Da werde ich mich auf jeden Fall noch einmal bewerben“, sagt der 60-Jährige. Sein juristisches Wissen holt er sich in Schulungen und aus Büchern. In der Hauptsache bedarf es aber eines gesundes Menschenverstandes und der Gabe, zwei Streithähne an einen Tisch und da dann auch noch ins Gespräch zu bekommen. Eckelmann sei dies in seiner ruhigen Art bislang immer gelungen.