Von Heike Sabel
Altenberg. Thomas Kirsten ist nicht gut auf ein Gesetz zu sprechen, das eigentlich Gutes will. Für Altenberg gilt es schon seit 2006, nun sind weitere Orte, wie zum Beispiel Bad Gottleuba-Berggießhübel, damit konfrontiert. Das Gesetz legt Hochwasserentstehungsgebiete fest. Das ist erst einmal nichts Schlimmes. Doch die Folgen machen es den Kommunen schwer, sagt der Altenberger Bürgermeister.
Das Gesetz regelt die Bebauung besonders in den Höhenlagen des Landkreises. Ziel ist es, in den Gebirgsgemeinden viel Land unversiegelt zu lassen, damit möglichst viel Regen im Boden versickern kann und nicht als Hochwasser Städte wie Freital, Pirna oder Heidenau überschwemmt.
Wer bauen will, muss besondere Auflagen erfüllen. So sind für bestimmte Vorhaben wasserrechtliche Genehmigungen erforderlich. Das betrifft den Bau von Straßen und alle Vorhaben, bei denen mehr als 1 000 Quadratmeter Boden versiegelt werden, sowie die Umwandlung von Wald und Grünland in Ackerland.
Weitere 8 000 Hektar entlang der Unteren Müglitz und der Gottleuba
Bei großen Bauvorhaben muss ein Wassermanagement sichergestellt werden, es können Rückhalte-Anlagen nötig werden, die natürlich jedes Bauvorhaben teurer machen. Außerdem sind zusätzliche Genehmigungen einzuholen, was wiederum Geld und Zeit kostet. Prinzipiell habe er als Bürgermeister einer hochwassergeplagten Gemeinde Verständnis für alles, was Schaden von den Einwohnern fernhält, sagt Kirsten. Dennoch hält er die neuen Regeln für problematisch. Sie machen Kommunen wie Altenberg oder auch Bad Gottleuba nicht attraktiver für den privaten und gewerblichen Bau, sagt Kirsten. Für ihn steckt Steuerungstaktik dahinter. „Im ländlichen Raum soll alles teurer werden.“
Was Kirsten schon seit neun Jahren erlebt, sieht nun sein Amtskollege Thomas Mutze in Bad Gottleuba-Berggießhübel auf sich zukommen. Dabei brauche auch seine Kommune dringend schnelle Entscheidungen bei Bauvorhaben. Die günstigen Grundstückspreise und die gute Verkehrsanbindung sind ein großes Plus. Doch wenn Mehrkosten bei Bau und Planung die Preise in die Höhe treiben, sei die Kommune der Verlierer. Offensichtlich ist es schwer, alle Anliegen zu berücksichtigen. Denn beiden Bürgermeistern ist auch klar: Bauen ohne Hochwasserschutz geht nicht.
Mit dem Gesetz stehen im Landkreis jetzt rund 25 000 Hektar unter dem besonderen Schutz eines Hochwasser-Entstehungsgebietes. Das Gebiet Altenberg-Geising war voriges Jahr vergrößert worden. Es kamen weitere Teile von Altenberg, Teile von Dippoldiswalde und Glashütte sowie die Gemeinden Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf/Erzgebirge und Teile von Klingenberg dazu. Nun gilt der Status auch für weitere 8 000 Hektar entlang der Unteren Müglitz und der Gottleuba. Dazu gehören neben Bad Gottleuba-Berggießhübel auch Glashütte, Liebstadt, Dohma, Kreischa, Müglitztal und Bahretal. Das jetzt ausgewiesene Gebiet ist das fünfte in Sachsen.