Baufirma verklagt Gemeinde

Käbschütztal. Frank Müller, der Leiter der Bauverwaltung in der Gemeinde Käbschütztal, traute seinen Augen nicht, als er die Rechnung für die instandgesetzte Straße zwischen Niederstößwitz und der Kreisstraße in den Händen hielt.
Für den 717 Meter langen Abschnitt, auf den eine neue Deckschicht im sogenannten Dünnschichtverfahren aufgebracht wurde, berechnete die Baufirma 41 814,73 Euro. Das ist fast das Doppelte der vertraglich vereinbarten Summe.
Die Firma hatte als einer von drei Anbietern der beschränkten Ausschreibung mit 22 813,34 Euro das günstigste Angebot abgegeben und dadurch den Zuschlag erhalten. Ausgeführt wurden die Arbeiten Ende Oktober 2016, die Rechnung kam einen Monat später.
Begründet wird der höhere Preis damit, dass Längs- und Querfugen auf der Straße eingebaut werden mussten. Dadurch seien 80 Tonnen mehr an Baumaterial verbraucht worden. „Ich war mehrmals auf der Baustelle während der Arbeiten. Zu keinem Zeitpunkt war die Rede von zusätzlichen Arbeiten und von Mehrverbrauch“, sagt Müller.
Die Bauleistungen hätten nicht der Ausschreibung entsprochen, Mehrmengen seien niemals angemeldet worden. Die Gemeinde forderte von der Baufirma ein Aufmaß an. Dies kam am 6. Juni 2017, sei aber auf den 20. Oktober 2016 zurückdatiert worden.
Es sei nicht notwendig gewesen, Längs- und Querprofile herzustellen, denn es sei im Bestand gebaut worden, so Frank Müller. Das heißt, die entsprechenden Profile, die Fahrbahnunebenheiten ausgleichen, seien schon vorhanden gewesen. „Wir lassen uns doch nicht über den Tisch ziehen“, sagt Bürgermeister Uwe Klingor (CDU).
Da die Gemeinde den aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Mehrpreis nicht bezahlte, zog die Baufirma vor Gericht. Am Landgericht Dresden wurde nun verhandelt. Die Baufirma sieht sich im Recht. Die Gemeinde habe eine Instandsetzung der Straße durch Aufbringen einer dünnen Asphaltschicht in Heißbauweise in Auftrag gegeben einschließlich der dazu zwingend notwendigen Fräsarbeiten und dem Profilausgleich.
Unter Profilausgleich verstehe man den Ausgleich von Unebenheiten in der Fahrbahn in Längst- und Querrichtung sowie Löchern, Fehlstellen und Unebenheiten. Es sei „bedauerlich, dass man das einer baufachkundig vertretenen Gemeinde erklären“ müsse.
Würde man lediglich eine durchweg einheitlich starke Asphaltschicht ohne erforderlichen Profilausgleich auftragen, hätte man alle Unebenheiten, Löcher und Risse gerade nicht beseitigt und somit auch nichts instandgesetzt, wird argumentiert.
Zu dem Mehrverbrauch an eingesetztem Mischgut wird erklärt, die Schichtdicke sei erforderlich gewesen, um eine mangelfreie Leistung auszuführen und die Instandsetzungsarbeiten vollständig und funktionstauglich auszuführen. Im Übrigen sei die Behauptung, dass die Aufmaße erst ein halbes Jahr später nachgereicht worden seien, falsch.
Das Gericht machte in der Verhandlung einen Vergleichsvorschlag. Die Gemeinde soll jetzt noch eine Summe von 12 600 Euro an die Baufirma zahlen. Damit seien alle Ansprüche abgegolten.
Diesem Vergleich hätte der Gemeinderat aber zustimmen müssen. Dieser lehnte das Vergleichsangebot jedoch einstimmig ab. Die Gemeinde hat dies nun dem Gericht innerhalb der Frist, die am 3. Mai auslief, mitgeteilt. Nun wird also demnächst erneut verhandelt und ein Urteil gefällt.
Die veranschlagten Baukosten von ursprünglich 22 814 Euro wurden zu 90 Prozent gefördert. Anfallende Mehrkosten müsste die Gemeinde aus eigener Tasche voll bezahlen.
Unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht, steht für den Bürgermeister fest: „Diese Firma wird nie wieder einen Auftrag von uns erhalten.“