Von Steffen Neumann
Moldava. Seit Anfang September ruhen die Bauarbeiten an der Photovoltaikanlage, die auf dem Erzgebirgskamm im Ort Moldava (Moldau) entsteht. Wie Pavel David, Leiter der Abteilung Umweltschutz der tschechischen Umweltinspektion CIZP bestätigte, hat die Behörde dem Bauherr, der Firma Talwin aus Chomutov (Komotau), den weiteren Bau untersagt, nachdem gravierende Mängel im Genehmigungsverfahren festgestellt wurden. Demnach hätte das Projekt gar kein Baurecht erhalten dürfen.
Seit drei Jahren ist nämlich dafür ein gültiger Flächennutzungsplan Pflicht, den aber die Gemeinde nicht hat. Für Moldava ist das Bauamt in Duchcov (Dux) zuständig, dessen Leiterin Kvetuse Kvasnickova den Fehler bereits eingestand. Dass der Plan bisher noch nicht verabschiedet wurde, deutet für Kvasnickova darauf hin, dass die Befürworter des Projekts im Ortsrat nicht mehr in der Mehrheit sind.
Schon seit Längerem regt sich in der Gemeinde Widerstand gegen das Vorhaben. Bauherr war zunächst eine Firma, in der die Frau des Bürgermeisters Jaroslav Pok im Vorstand saß. Auch bei Talwin, die das Projekt übernahm, war Frau Pokova anfangs noch in der Firmenführung. Pok selbst soll nicht ganz regulär zum Bürgermeisteramt gekommen sein. Vor den Kommunalwahlen im Oktober könnte der neue Trend auf einen Wechsel im Gemeindeamt hindeuten.
Indessen ist das Schicksal des Solarkraftwerks für ein weiteres Vorhaben von Bedeutung, das auch im benachbarten Sachsen die Gemüter erregt: Die auf den Fluren von Moldava geplanten 25 Windräder. Denn die Umweltinspektion deckte auf, dass für den Bau des Solarkraftwerks nicht dessen Auswirkungen auf ein Vogelschutzgebiet des EU-Programms Natura 2000 geprüft wurden, in dem die Anlage gebaut wird.
Sollte der Bau nachträglich genehmigt werden, könnte das ein Präzedenzfall für den Windpark werden, denn auch dieser soll mitten ins Vogelschutzgebiet gebaut werden. Die Umweltprüfung wird derzeit aufgrund erwarteter grenzüberschreitender Auswirkungen vom Umweltministerium durchgeführt. Einwände von sächsischer Seite müssen bis 21. September geltend gemacht werden.