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Behörde nutzt Lücken

Soziales. Empfänger von Arbeitslosengeld II halten den Kreis für knickrig und beklagen einen rigiden Sparkurs auf ihre Kosten. Fachleute halten dagegen.

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Von Sebastian Beutler

Simone Sonnenfeld lässt nichts Gutes am Kreis-Arbeitsamt. Dass die neue Behörde nur noch in Ausnahmefällen, wie bei Brand, Zuschüsse für die Erstausstattung zahlen will, hält sie für einen Skandal. Schließlich gab es vor der Reform sogar für die Sozialhilfeempfänger Einmalleistungen. Und nun nichts mehr. Der Kreis, so sagt die Frau aus Großschönau, verweigere damit seinen Bürgern die Hilfe.

Im Kreis-Arbeitsamt kennt man diese Meinung, auch wenn sie aus Sicht der Behörde nicht zutrifft. „Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass es keine einmaligen Leistungen mehr gibt“, sagt Amtschef Gernot Kaus. „Gerade auch für Nachzahlung bei Betriebskosten oder dem Kauf von Kohlen müssen die Betroffenen sparen. Denn wenn die übernahmefähigen Kosten der Unterkunft ausgeschöpft sind, gibt es nichts mehr.“

Auch andere verteidigen hier die Behörde. „Am Kreis liegt es nicht“, sagt der Vorsitzende des Arbeitslosenkreisverbandes, PDS-Kreisrat Joachim Herrmann. „Es wird schon im Interesse der Betroffenen entschieden. Aber es reicht hinten und vorne nicht.“ Und Gotthilf Matzat (CDU) als Vorsitzender des Grundsicherungsausschusses, der im Kreis die Reform begleitet, weist auf Lücken im Gesetz hin, die durchaus vom Kreis für die Betroffenen ausgelegt werden. Beispiel: Eigenheimzulage. Da ist ein Weg gefunden worden, dass das Arbeitslosengeld-II nur einen Monat ausgesetzt und nicht übers ganze Jahr geschmälert wird. Und auch in der Frage der drohenden Umzüge zur Mitte des Jahres, wenn strenger auf die Größe der Wohnung geachtet werden muss, will man am Montag im Grundsicherungsausschuss zu einem Kompromiss im Sinne der Betroffenen kommen.

Trotzdem plädiert der Ausschuss auch für Änderungen am Gesetz. In einem Brief an den Ombudsrat in Berlin sind sie aufgelistet. Die Wichtigsten lauten:

großzügigere Hinzuverdienstmöglichkeiten

gleich hohes Arbeitslosengeld II in Ost und West

Klarstellungen, ob künftig auch Tilgung oder Instandhaltungskosten bei Einfamilienhäusern berücksichtigt werden

Altersrenten sollen nicht mehr in vollem Umfang angerechnet werden

Klarstellungen zu Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaften.

Allein dadurch wird Simone Sonnenfeld nicht von ihrem Urteil abkommen, dass durch Hartz IV „die Bürger zunehmend aus dem sozialen Netz fallen werden.“Auf ein Wort