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Beim Fest Polizisten geschlagen

Wegen mehrerer Straftaten muss ein Mann aus Altgeringswalde jetzt 800 Euro zahlen.

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© dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Der mutmaßliche Schläger, der beim Talsperrenfest 2014 in Kriebstein handgreiflich geworden sein soll, hat sich gestern vor dem Döbelner Amtsgericht verantworten müssen. Der Angeklagte kann sich in der Verhandlung nicht mehr an die Taten, die ihm zur Last gelegt werden, erinnern. Seine Freunde und die beiden Polizeibeamten, die er bedroht und geschlagen haben soll, haben ihm von den Vorfällen berichtet. Vorgeworfen werden ihm Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Am 26. Juli 2014 Uhr soll er gegen 22.45 Uhr auf der Straße zur Talsperre Kriebstein, in Höhe des Häuschens am Kletterwald, einen Opel demoliert haben. In dem Fahrzeug saß eine Frau. Der Beschuldigte soll die Fahrerin zuerst beschimpft haben.

Dann lief er um das langsam fahrende Auto herum und trat mehrfach gegen den Wagen. Die Stoßstange wurde abgetreten. Die Scheinwerfer gingen zu Bruch und die Karosserie hatte danach zahlreiche Beulen. Am Fahrzeug entstand ein Schaden in Höhe von über 4 700 Euro.

Kurz davor, oder kurz danach – der Zeitpunkt blieb unklar – soll der Angeklagte den Mann, der in einer Menschengruppe stand, mit der Faust geschlagen haben. Er traf einen Mann ins Gesicht. Polizisten, die das Talsperrenfest absicherten, sahen den Vorfall. Sie kamen dem Geschädigten zur Hilfe. Sie schubsten den Beschuldigten vom Opfer weg, wollten ihn zu Boden drücken und Handfesseln anlegen. Doch der Angeklagte wehrte sich heftig.

Auf Auto eingetreten

„Er war stark“, erklärt gestern einer der Polizeibeamten als Zeuge. „Wir hatten ihn in die Knie gezwungen. Doch er zählte bis Drei und riss uns beide gleichzeitig mit hoch.“ Noch bevor sie ihm die Handschellen anlegen konnten, habe er sich auf einen der Beamten gekniet und gesagt: „Willst Du, dass Dein Kumpel stirbt?“ Die Polizisten riefen Verstärkung. Als sie den Angeklagten endlich gefesselt hatten, blieb der reglos liegen. Sie brachten ihn zu einem Rettungswagen, der auf dem Parkplatz der Talsperre stand. In dem Rettungsfahrzeug wehrte sich der Mann ebenfalls. Zwei Rettungssanitäter verließen fluchtartig das Fahrzeug.

Der Beschuldigte rannte, noch an beiden Händen gefesselt, hinter ihnen her. Dann wurde er ruhig. Die Polizisten brachten ihn nach Mittweida ins Krankenhaus. Ein Blutalkoholtest ergab 2,15 Promille. Beide Polizisten wurden bei dem Vorfall nur leicht verletzt. Sie erlitten Hämatome und Schürfwunden.

Zur Tat äußert sich der Angeklagte zuerst nicht. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Andrè Schuster aus Waldheim, möchte dazu eine Erklärung abgeben. Doch Richter Janko Ehrlich bittet ihn und die Staatsanwaltschaft zu einem Rechtsgespräch in einen Nebenraum. Nach dem fast 20-minütigen Gespräch wird die Verhandlung fortgesetzt. Es wird die Frau als Zeugin gehört, deren Opel der Beschuldigte beschädigt haben soll. Detailgetreu schildert die Geschädigte den Vorfall. „Der Mann hatte einen freien Oberkörper und eine auffällige Tätowierung auf der Brust“, sagt sie. Als ihr auf dem Polizeirevier Fotos gezeigt wurden, konnte sie den Täter nicht 100-prozentig erkennen. In der Verhandlung erkennt sie den Täter gar nicht.

Angeklagte begibt sich in Therapie

Auch bleibt unklar, warum die Polizisten, die das Fest absichern sollten, die Sachbeschädigung nicht gesehen haben. Denn das Gebiet, in dem der Vorfall passiert sein soll, sei für sie gut einzusehen gewesen. „Wenn wir es gesehen hätten, wären wir eingeschritten“, sagt einer der Polizisten. Dass der Angeklagte zur Tatzeit mit freiem Oberkörper herumlief, bestätigt er.

„Ich kann mir nicht erklären, warum ich an dem Tag so ausgerastet bin“, erklärt der Angeklagte zum Ende der Verhandlung die Anschuldigungen. Bei den Beamten entschuldigt er sich. Von dem Übergriff auf die Polizeibeamten und dem Schlag ins Gesicht eines Mannes will er nichts mitbekommen haben. „Davon haben mir nur meine Freunde berichtet“, sagt er. Auch von der Beschädigung des Autos wisse er nichts. „Davon haben mir meine Freunde nichts erzählt“, erklärt er.

Grund dafür, dass er einem Mann ins Gesicht schlug, soll sein, dass der über seinen Fußballverein gelästert hat. Nach den Vorfällen war der Beschuldigte vor sich selbst erschrocken. Er ließ sich in die Klinik Zschadraß einweisen. „Ich wollte sichergehen, dass es kein psychisches Problem ist“, sagt er. „So was ist mir noch nie passiert.“ Er machte in der Klinik, obwohl er kein Alkoholiker ist, eine dreiwöchige Entzugstherapie. Bis heute habe er keinen Alkohol mehr angerührt. Außerdem ließ er sich in der Klinik auf K.o.-Tropfen testen, weil er vermutete, dass ihm welche verabreicht wurden. Der Test verlief negativ.

Das Gericht verurteilt den Angeklagten, der nicht vorbestraft ist, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu 20 Euro. Vom Vorwurf der Sachbeschädigung wird er freigesprochen. „Es könnte sein, dass Sie es waren, aber auch nicht“, sagt Richter Janko Ehrlich in der Urteilsbegründung. „Die Geschädigte hat Sie auf den Fotos nur zu 80 Prozent erkannt.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.