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Beitragsschuld wird Jahre später eingefordert

Jens Großmann ist sauer. Er ärgert sich über den Abwasserzweckverband (AZV) „Kamenz-Nord“. Mit dem gab es über Jahre rechtliche Auseinandersetzungen um den Abwasser-Anschlussbeitrag für ein Grundstück in der Waldbadstraße in Bernsdorf.

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Jens Großmann ist sauer. Er ärgert sich über den Abwasserzweckverband (AZV) „Kamenz-Nord“. Mit dem gab es über Jahre rechtliche Auseinandersetzungen um den Abwasser-Anschlussbeitrag für ein Grundstück in der Waldbadstraße in Bernsdorf. Das gehörte zwischenzeitlich der Lebensgefährtin von Jens Großmann. Mittlerweile wurde es wieder verkauft. Noch offen ist die Zahlung des Beitrages. Genauer gesagt eines Teils davon.

Wie von Volker Lutterberg, Abteilungsleiter beim AZV-Geschäftsbesorger Ewag Kamenz, zu erfahren war, datiert der Ursprungs-Beitragsbescheid vom 16. August 2005. „Wenn die Anschlussmöglichkeit besteht, muss ein Bescheid erstellt werden.“ Die Abwasser-Erschließung, so ergab seine Recherche, war bereits zu Zeiten des später aufgelösten Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes (TAZ) Hoyerswerda erfolgt. Auf Wunsch der Bernsdorfer Wohnungsbaugesellschaft für deren Mehrfamilienhaus Waldbadstraße 15. „Damit hat auch das gegenüberliegende Grundstück die Anschlussmöglichkeit erhalten, im beitragsrechtlichen Sinne“, erläutert Volker Lutterberg das Zustandekommen der Beitragsschuld. Insgesamt ging es dabei um knapp 10000 Euro.

Entsprechend der Satzung wurde die Fälligkeit des Beitrages halbiert, wobei der zweite Teilbetrag am 19. November 2006 endfällig war, wie der Ewag-Abteilungsleiter den Akten entnimmt. Dazwischen kam allerdings eine Zwangsversteigerung, in deren Ergebnis die Lebensgefährtin von Jens Großmann Eigentümerin der betreffenen Immobilie wurde und sich anschließend mit der Beitragsforderung konfrontiert sah. Jens Großmann kann das nicht nachvollziehen. „Wenn man etwas ersteigert, ist es ab dem Moment lastenfrei.“ So dachte er zumindest. Das Verwaltungsgericht Dresden war da aber anderer Meinung.

Volker Lutterberg erklärt es so: Der erste Teilbetrag des Beitrages wurde an den AZV aus dem Versteigerungserlös gezahlt. „Man kann zur Zwangsversteigerung nur das anmelden, was auch zur Zahlung fällig ist.“ Der zweite Teilbetrag war es zum Zeitpunkt der Versteigerung am 9. März 2006 noch nicht.

Unabhängig von den Zahlungsmodalitäten stört Jens Großmann auch noch etwas anderes: Der Abwasserhauptkanal liegt in der Alten Coseler Straße, die quer zur Waldbadstraße verläuft. Von dort wurde die etwa 30 Meter lange Leitung für die Waldbadstraße 15 verlegt. Im vergangenen Jahr, so der Hinweis von Jens Großmann, habe der AZV „Kamenz-Nord“ beschlossen, dass die Waldbadstraße zu den Straßen gehört, die dauerhaft dezentral entsorgt, also nicht an das zentrale Abwassernetz angeschlossen werden.

In der Tatsache, dass der Bernsdorfer Bürgermeister in der Waldbadstraße wohnt, sieht Jens Großmann daher auch einen gewissen Zündstoff. Der allerdings keiner ist. Wie die SZ auf Nachfrage von Bürgermeister Harry Habel erfuhr, gehört sein Grundstück zu denen, die nahe der B97 liegen und an den unter der B97 verlaufenden Abwasserkanal angeschlossen sind. Somit hat auch er den fälligen Anschlussbeitrag zu zahlen. Als einer von wenigen Grundstückseigentümern in der Waldbadstraße, für die das gilt.

Die Lebensgefährtin von Jens Großmann gehört jedenfalls dazu und hat mittlerweile auch eingelenkt. Nach Auskunft von Volker Lutterberg habe der AZV „Kamenz-Nord“ ihren Antrag auf Stundung gewährt. Nach Aktenlage hat sie die offene Beitragsschuld bis zum 31. Januar 2011 zu begleichen.