Von Peter Demme
Im vorigen Verkehrstipp stand, dass Tempo-Schilder in Verbindung mit Gefahrzeichen nicht aufgehoben werden. An der Rothenburger Stützmauer (Baustellenampel) steht aber in beide Richtungen „30 km/h“ zusammen mit „Verengte Fahrbahn“, und das wird dann doch mit Zeichen „50 km/h“ beendet?



Hanskarl Wächter, Görlitz
Hier würde Tempo 30 tatsächlich nach dem Ende der verengten Fahrbahn automatisch aufgehoben und die 50er-Schilder entbehrlich sein. Die Straßenverkehrsbehörde kann sie aber dennoch anordnen, falls das Ende nicht eindeutig zu erkennen ist. An der Rothenburger Straße ist das deshalb erfolgt, weil die verengte Straße durch zwei Kurven und auch durch ihre Länge für Kraftfahrer unübersichtlich ist.
Tipp: Tempobeschränkungen in der Kombination mit Gefahrzeichen gibt es in Görlitz an vielen Stellen. In der Regel werden diese Beschränkungen nicht gesondert aufgehoben.
Wo rechts vor links gilt, steht nicht überall in Görlitz das Hinweiszeichen (rotes Dreieck mit schwarzem Kreuz).
Helga Ziegert, Görlitz
Muss es auch nicht. Nach der StVO hat als Grundsatz immer der die Vorfahrt, der von rechts kommt. Das gilt nur dann nicht, wenn durch Schilder, Ampeln oder Verkehrsregler etwas anderes bestimmt wird. Bei rechts vor links wird der zusätzliche Hinweis mit dem Kreuz nur dann aufgestellt, wenn es sich um eine schwer erkennbare Einmündung handelt.
Mir ist aufgefallen, dass in der Stadt die gelb-weißen viereckigen Vorfahrtstraßenschilder meist vor einer Kreuzung stehen. Außerhalb aber stehen sie oft erst hinter der Einmündung. Warum?
Friedrich Husser, Görlitz
Das gelb-weiße Schild zeigt einem Fahrer an, dass er an der vor ihm liegenden Kreuzung oder Einmündung die Vorfahrt hat. Oft ist auch der Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße mit einem quadratischen Zusatzschild angedeutet. Außerorts verkündet das gelb-weiße Schild aber noch eine weitere StVO-Vorschrift: „Außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen nicht geparkt werden.“ Deshalb steht dort das Zeichen erst am neuen Fahrbahnbeginn nach einer Kreuzung. Durch die Weiträumigkeit außerhalb der Ortschaften ist es dennoch rechtzeitig gut zu erkennen.
Tipp: Das gelb-weiße Zeichen gilt so lange, bis ein Schild „Vorfahrt gewähren“, ein Stoppschild oder das durchgestrichene Zeichen „Ende der Vorfahrtstraße“ auftaucht. Bis dahin muss es auch nicht wiederholt werden.
Auf der Berliner Straße fahren ständig Leute entgegen der Einbahnstraße.
Familie Fischer, Görlitz
Leider halten sich auch auf der Berliner Straße viele nicht an die Vorschriften. Vor allem die Zeitfenster für Versorgungsfahrzeuge werden nicht eingehalten, Geschäftsinhaber kurven mit Privatfahrzeugen herum, die Schrittgeschwindigkeit wird kaum beachtet, im oberen Teil werden Parkverbote ignoriert. Die Polizei führt immer wieder Kontrollen durch, kann aber freilich nicht ständig vor Ort sein. Einbahnstraßen führen von der Hospitalstraße aus bis zur Schulstraße sowie bis zum Postplatz, von der Bahnhofstraße aus bis zur Schulstraße, vom Postplatz aus bis zur Dr.-Friedrichs-Straße, wo keine Durchfahrt ist, sondern gewendet werden muss. Die komplette Berliner Straße in beiden Richtungen befahren dürfen nur Straßenbahnen und Radler.
Tipp: Mancher, der über die Schulstraße abfahren möchte, schreckt dort vor dem Poller zurück. Dann fährt er Richtung Bahnhof oder zurück Richtung Hospitalstraße, was in beiden Fällen entgegen der Einbahnstraße ist. Vor dem Poller sollte man keine Angst haben: Bei Annäherung von der Berliner Straße aus fährt er automatisch in eine Versenkung.
Vor mir fuhr ein Lastwagen der Stadtwerke Görlitz. Er hatte als Geschwindigkeitsschild eine schwarze Zahl „62“ auf rundem, weißen Grund am Heck. Was soll so ein komischer Wert, würde nicht eine „60“ viel logischer sein?
Stephan Werner, Bautzen
Am Heck, teilweise auch an Längsseiten mehrspuriger Kraftfahrzeuge bis 60 km/h sowie Anhänger bis 100 km/h muss ein rundes, weißes Schild von 20 cm Durchmesser mit einer schwarzen Zahlenangabe angebracht sein. Es dient der Unterrichtung des Folgeverkehrs zur Einschätzung von Überholvorgängen. Der beschriebene Laster der Stadtwerke ist ein Daimler-Unimog, der normalerweise bis 95 km/h zugelassen ist und daher kein Temposchild benötigte. Aber: Als Kommunalwirtschaftsfahrzeug sind an diesem Wagen spezielle Reifen, die nur ein geringeres Tempo zulassen. Richtig wäre zwar deshalb eine „60“, doch dann dürfte das Fahrzeug nicht mehr die Autobahn benutzen, da dies gemäß StVO erst „bei einer Geschwindigkeit über 60 km/h“ zulässig ist. Die Schilder „62“ sind also ein Kunstgriff, einerseits das Tempo zu drosseln, andererseits aber Einsätze auf Autobahnen auch nicht zu verhindern.