Bernsdorf operiert mit „politischen Preisen“

Bernsdorf. Eine etwas undankbare Aufgabe hatte Bernsdorfs Hauptamtsleiterin Gabriele Witschaß bei der gemeinsamen Sitzung von Verwaltungs- und Technischem Ausschuss des Bernsdorfer Stadtrates: Sie hatte die Entwürfe der neuen Friedhofsgebührensatzung und Friedhofssatzung des Bernsdorfer Ortsteils Wiednitz vor den Räten zu begründen, nachdem Kämmerer Dirk Wuschansky die Friedhofsgebührenkalkulation erläutert hatte. Er nannte darin die Gebühren, die nach gründlicher Analyse eine Kostendeckung ergäben und ferner eine jährliche Steigerung um 2 % erforderten – notwendig, um die auch steigenden Kosten der Stadt Bernsdorf für das Bewirtschaften des Friedhofs einzuspielen.
Die Kalkulation selbst lief auf eine erhebliche Mehrbelastung der Bürger hinaus – mit Steigerungen von zum Teil über 100 % gegenüber den jetzigen Sätzen.
Das aber könne und wolle niemand den Wiednitzern zumuten, stellte Gabriele Witschaß an den Ausgangspunkt ihrer Darlegungen, in denen auch deutlich wurde, dass es eine einheitliche Regelung für alle Friedhöfe der Ortsteile und der Kernstadt nicht geben werde – jedenfalls jetzt nicht. Man müsse historischen Gegebenheiten Rechnung tragen.
Allerdings ließ sie auch keinen Zweifel daran, dass schon die bislang gültige Wiednitzer Friedhofs(gebühren)satzung nicht kostendeckend kalkuliert worden sei – 2010, als Wiednitz noch eine selbstständige Gemeinde war. Innerhalb von zehn Jahren habe es keine Preis-Anpassung gegeben, da darin keine „Gleitklauseln“ verankert worden waren. Darum sei es jetzt angesichts der dennoch gestiegenen Kosten dringend notwendig, eine Anpassung vorzunehmen.
Hinzu käme noch, dass einerseits die Anzahl der Sterbefälle und genutzten Grabstätten zurückgehe, was weniger Einnahmen zur Deckung der gleichbleibenden / steigenden Bewirtschaftungskosten bedeute. Andererseits sei es so, dass von den in Sachen Grabstätten angeboten Möglichkeiten in den letzten Jahren nur zwei tatsächlich bei Neukäufen in Anspruch genommen worden seien – das „Reihengrab einstellig für eine Urne“ und das „Wahlgrab für zwei Urnen“. Die Kosten beinhalten den Erwerb für eine Liegedauer von 20 Jahren; hinzu kommen 15 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Jahr und Grab.
Nun muss der Stadtrat entscheiden, ob die „politischen Preise“ gelten werden. Die Ratssitzung findet am Donnerstag statt.