Von Ralf Grunert
Nicht mehr nur den Klagen der Müllverbrennungsgegner aus Lauta selbst muss sich das Betreiberkonsortium der im Bau befindlichen Thermischen Abfallbehandlungsanlage (TA) Lauta erwehren, sondern neuerdings auch neugierigen Politikern. Zu letzteren gehört die SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Simone Raatz, die bereits Ende vergangenen Jahres per Kleiner Anfrage im Landtag um Auskunft über die in dem mit dem RAVON abgeschlossenen Betreibervertrag enthaltene Preisgleitklausel gebeten hat. Diese diene als ein Indikator für die Seriosität des Vertragswerkes, heißt es aus SPD-Fraktions-Kreisen.
Die gewünschte Auskunft zu erteilen, erklärte sich das zuständige Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft dann auch bereit, allerdings nur unter Wahrung der Geheimschutzordnung des Sächsischen Landtages.
Was bedeutet, das die entsprechende Information in nicht öffentlicher Form erfolgt, die Abgeordnete in der Öffentlichkeit somit zum Stillschweigen verpflichtet wäre. Diese besteht aber auf eine öffentliche Beantwortung ihrer Anfrage. Daher hat sie sich an den Sächsischen Verfassungsgerichtshof gewandt. Unabhängig vom Ausgang dieses noch nicht entschiedenen Verfahrens wurden vom Betreiberkonsortium der TA Lauta rechtliche Schritte eingeleitet. Dabei handelt es sich um einen beim Verwaltungsgericht eingereichten Eilantrag, in dem beantragt wird, „der Sächsischen Staatsregierung im Wege einer einstweiligen Anordnung zu untersagen“, die von der Abgeordneten gewünschte Auskunft - selbst unter Wahrung der Geheimschutzverordnung - zu erteilen.
Begründet wird das unter anderem mit der Befürchtung, Nachteile im Wettbewerb und damit unternehmerischen Schaden zu erleiden. Auch hier steht die Entscheidung des Gerichtes noch aus. Diese Bemühungen seitens des TA Betreiberkonsortiums, das Bekanntwerden von Bestandteilen des Betreibervertrages mit dem RAVON zu verhindern, machen auch den Wittichenauer Rechtsanwalt Helmut Schwarz, der die zwei Lautaer im Rechtsstreit um den Bau der MVA vertritt, hellhörig. Er selbst würde ebenfalls gern mal einen Blick in den Betreibervertrag werfen, wie er kürzlich bei der Jahreshauptversammlung des Vereins Kontra Müllverbrennung in Lauta sagte. Seine Vermutung: Aus dem Vertrag könnte hervorgehen, dass nicht das Betreiberkonsortium, sondern der RAVON selbst der eigentliche Betreiber der Anlage sei und das Betreiberkonsortium nur die Funktion eines so genannten „Strohmannes“ inne habe. Das wiederum könnte nach Auffassung von Helmut Schwarz bedeuten, dass die dem Betreiberkonsortium erteilte Genehmigung zur Errichtung der MVA in Lauta unzulässig wäre.
Es könnte sich aber auch herausstellen, dass mit dem Vertragswerk alles seine Ordnung hat . . .