Landkreis. Brötchenkauf und Mittagspause gestalten sich jetzt leicht zur Odyssee: Wegen der Betriebsferien wird aus dem üblichen Fünf-Minuten-Gang zum Bäcker eine unfreiwillige Tour durch die Innenstädte und Dorfkerne. Weil sich die Betriebe untereinander nicht absprechen, wann sie Ferien machen, müssen die Kunden von einem zum anderen laufen, um herauszufinden, wer überhaupt offen hat.
Für Ursula Däbritz-Knäbchen vom Meißner Gewerbeverein ist das kein Problem. „Die Stammkunden wissen ja in der Regel, wann ihr Bäcker zu hat.“ Absprachen über die Betriebsferien verlangt der Gewerbeverein von seinen Mitgliedern nicht. „Ich glaube, das interessiert auch die Gewerbeaufsicht nicht, die denken, da muss jeder selber sehen, wo er bleibt.“ Und tatsächlich: Den Gewerbeämtern ist es völlig gleich, ob alle Bäcker und Fleischer zur selben Zeit zu haben oder nicht. „Es gibt keine gesetzliche Meldepflicht oder eine - vielleicht manchmal wünschenswerte - Aufforderung durch das Gewerbeamt, die Urlaubszeiten im Interesse der Käufer zu melden“, sagt Meißens Stadtsprecher Falk Werner Orgus.
Zu DDR-Zeiten unterlagen Fleischer und Bäcker beispielsweise einer Meldepflicht. Wer im Sommer Urlaub machen wollte, musste das mit anderen Läden koordinieren. „In der Marktwirtschaft ist das nun jedem Betrieb selbst überlassen, wann und wie lange er Urlaub macht und das Geschäft schließt“, so Orgus. (SZ/pab)