Der Kamenzer Wolfgang Teichert erhielt Anfang August einen bewegenden Brief. Michel Caron aus Sankt Maurice l’ Exil, Frankreich, hatte ihn geschrieben. Er richtete ihn an den Vorsitzenden des Fördervereins Gedenkstätte KZ-Außenlager Kamenz-Herrental. Darüber informierte der Verein in einer Pressemitteilung.
Caron ist der Sohn des französischen Häftlings Michel Caron, der im Kamenzer Herrental am 26. Februar 1945 ums Leben kam. Er schreibt, dass er Kenntnis von der Gründung des Vereins erhalten habe und sich freuen würde, wenn auch er Mitglied werden könnte. „Außerdem würde ich mich gerne an der Erinnerungsarbeit, die sie in Kamenz entwickeln und leisten wollen, beteiligen“, teilt er mit.
Im Brief zeichnet er das Martyrium seines Vaters nach, welches dieser nach seiner Verhaftung im Dezember 1943 durch die Gestapo erleiden musste: Gefängnis in Lyon und Compiègne, Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau, KZ Buchenwald und Flossenbürg, schließlich KZ-Außenlager Herrental in Kamenz. Der Sohn hat diesen Weg des Vaters in den vergangenen Jahren recherchiert, war selbst an den Orten, bis er 2004 endgültig Gewissheit hatte, wo der Vater zu Tode gekommen war. Zweimal war er inzwischen in der Lessingstadt – 2005 und 2007. Der Kontakt war über den Kamenzer Bürger Dr. Hermann Drumm zustande gekommen. Bei seinen Aufenthalten erfuhr Caron durch Bürgermeister Roland Dantz und Mitstreiter in der Initiative zur Bewahrung des Gedenkens an die Opfer faschistischer Gewaltherrschaft von den Bemühungen, das Andenken an die Opfer der faschistischen Gewaltherrschaft auch in Kamenz zu bewahren und dafür eine entsprechende Stätte zu schaffen. Er hatte sich damals auch kritisch zum ruinösen Zustand der Gebäude im Herrental geäußert.
Teichert antwortete unter anderem Michel Caron: „Das Schicksal Ihres Vaters, dessen Leben hier in Kamenz endete, ist für mich durch die Bekanntschaft mit Ihnen aus der Anonymität der vielen Opfer der faschistischen Verbrechen hier in Kamenz herausgetreten. Für mich hat damit eines von ihnen, wenn auch kein Gesicht, so doch eine natürliche Bezugsperson erhalten.“ Und: „Ihrem Wunsch, Mitglied dieses Fördervereins zu werden, steht satzungsmäßig nichts entgegen. Wir sind über Ihren Wunsch sehr erfreut und heißen Sie herzlich willkommen.“ Er hoffe, dass mit der Gründung des Fördervereins und seiner Tätigkeit mehr Bewegung hin zu einer Gedenkstätte ausgelöst werde. (SZ)