Fast jedes vierte Kind in Sachsen wächst nur bei einem leiblichen Elternteil auf. Leben Mutter oder Vater wieder in einer festen Beziehung, besteht oft der Wunsch, dass der neue Partner das Kind adoptiert. Bisher war das aber nur möglich, wenn das Paar verheiratet war. Eine Ungleichbehandlung nicht ehelicher Stiefkindfamilien, entschied das Bundesverfassungsgericht. Damit änderte sich die Gesetzeslage. Seit April ist es nun auch unverheirateten Paaren möglich, das Kind des Partners aus einer früheren Beziehung als gemeinsames Kind anzunehmen. Welche Voraussetzungen dafür gelten und welche Folgen solch eine Adoption hat, beantwortet Karsten Schwipps, Präsident der Notarkammer Sachsen im SZ-Gespräch.
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