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Görlitzer Cannabis-Pärchen kann auf Milde hoffen

Zwei Görlitzer sollen in ihrer Wohnung Marihuana angebaut haben. Vor Gericht kommt ihnen zugute, dass sie bislang kaum etwas auf dem Kerbholz haben.

Von Frank Thümmler
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Eine solche kleine Cannabis-Aufzuchtstation hatte das Görlitzer Pärchen. Diese hier wurde erst am Freitag in einer anderen Wohnung in Görlitz gefunden.
Eine solche kleine Cannabis-Aufzuchtstation hatte das Görlitzer Pärchen. Diese hier wurde erst am Freitag in einer anderen Wohnung in Görlitz gefunden. © Polizeidirektion Görlitz

Das Damoklesschwert über diesem Görlitzer Pärchen, sie 20 und er 25 Jahre alt, war scharf. In ihrer gemeinsamen Görlitzer Wohnung hatten Polizisten im Januar 2019 einen Cannabisanbau gefunden, dazu portionierte und verpackte Drogen und für den Handel mit Betäubungsmitteln erforderliche Utensilien. Was die Sache besonders schlimm macht: Die Polizisten fanden in der Wohnung auch noch ein Nunchako, eine aus Japan stammende Waffe aus zwei gleich langen Holzstücken, die mit einer Kette oder Schnur verbunden sind. 

Mann muss eigentlich mit hoher Haftstrafe rechnen

Diese Waffe ist in Deutschland nicht nur verboten, sie sorgt im konkreten Fall auch dafür, dass die Strafandrohung für das nun unerlaubte Herstellen und Handeln mit Betäubungsmitteln mit Waffen immens ansteigt - auf mindestens fünf Jahre Freiheitsentzug. Zumindest der junge Mann musste seit gut einem Jahr damit rechnen, für lange Zeit ins Gefängnis zu müssen, die im Landgericht sehr verschüchtert wirkende junge Frau konnte auf das Jugendstrafrecht hoffen. 

Und viel Abstreiten ließ sich nicht, schließlich waren all die Dinge ja in der Wohnung gefunden worden. Also gestanden beide im Wesentlichen die Vorwürfe, bestritten nicht, dass die Cannabispflanzen (ihm), die gefundenen Drogen und Utensilien (beiden) und die Waffe (ihm) gehörten. Nur bei den Fragen zum eigentlichen Handel blieben beide ausgesprochen vage, gaben an, sich an vieles nicht mehr so genau erinnern zu können. 

Richter schlägt Verständigung vor

Der Vorsitzende Richter Hauke Hinrichs zeigte angesichts der enormen Strafandrohung Verständnis für das zögerliche Aussageverhalten in diesem Punkt. Und er unterbreitete den Vorschlag einer Verständigung, aus mehreren Gründen: Das Pärchen, das immer noch gemeinsam lebt, führt bis auf diese Drogengeschichte ein ganz normales, unbescholtenes Leben. Sie steckt in einer Ausbildung, ist nicht vorbestraft, will von der Cannabissucht loskommen, besucht eine Suchtberatung, will eine Drogentherapie und ihre Ausbildung beenden. Er geht einer geregelten Arbeit nach und ist bislang nur ganz geringfügig mit dem Gesetz in Konflikt geraten. 

Dazu gibt es Gründe, diesen Fall als minderschweren Fall einzuordnen, was das Mindeststrafmaß erheblich auf sechs Monate Freiheitsentzug senken würde. Die Menge der gefundenen Drogen war zwar über der strafrechtlich definierten Nicht-geringe-Menge Grenze, aber nicht so viel darüber. Gefunden wurden etwas über 80 Gramm Marihuana im Verkehrswert von rund 800 Euro, von dem ein Teil auch noch zum Eigenverbrauch bestimmt war. Die Cannabiszucht war wirklich klein und hätte nicht zur Versorgung ganzer Heerscharen von Konsumenten dienen können. Und vor allem war die Waffe zwar da, aber relativ weit weg. Und der Angeklagte hatte sie als Deko-Element aus seiner alten Wohnung beschrieben. Er habe zudem keine Ahnung, wie man mit dieser Waffe umgehe.

Abschluss des Prozesses nur eine Formsache?

Der Vorschlag des Gerichts: Für die junge Frau endet dieses Verfahren lediglich mit Auflagen, ihre Drogentherapie zu beenden und drogenfrei zu leben. Für den Angeklagten, der einen größeren Tatanteil hat und auch wegen einer Körperverletzung nach einem Streit am Himmelfahrtstag angeklagt ist, stellte das Gericht eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren in Aussicht, für beide vorausgesetzt, es kommt zu einem vollumfänglichen Geständnis. Alle Seiten, auch der Staatsanwalt, signalisierten Einverständnis. Trotzdem wird das Gericht an bislang zwei weiteren geplanten Verhandlungstagen noch Zeugen hören. 

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