Ab Montag dürfen Sachsen zunächst bis 5. April nur dann ihre Wohnung verlassen, wenn sie dafür einen triftigen Grund haben, etwa weil sie zur Arbeit fahren oder lebensnotwendige Güter einkaufen wollen. Bei Kontrollen müssen sie dies glaubhaft machen können. Wie Landrat Michael Geisler gegenüber Sächsische.de sagte, bereitet das Landratsamt ein Formular vor, das Unternehmen zur Verfügung gestellt wird. Auf diese Weise können sie selbst Passierscheine ausstellen. Grundsätzlich sei es aber auch ohne Passierschein erlaubt, unterwegs zu sein, wenn mindestens einer der in der Allgemeinverfügung des Freistaates genannten Gründe vorliegt. Bei einer Kontrolle gibt es also zwei Möglichkeiten: Wer einen Passierschein hat, kann sich damit legitimieren. Wer keinen besitzt, muss in der Lage sein, den Grund für das Verlassen seines Hauses glaubhaft darzustellen.
- Lokales
- Dynamo
- Sachsen
- Politik
- Wirtschaft
- Feuilleton
- Deutschland & Welt
- Sport
- Leben & Stil
- Podcasts
- Beilagen und Magazine
- Rätsel
- Stars im Strampler
-
Unternehmenswelten
- Unternehmenswelten
- Campus Sachsen
- DDV Lokal
- Die StadtApotheken Dresden
- EVENTS! - Live in Riesa erleben
- Friedenstein Stiftung Gotha
- Kochsternstunden
- Küchen-Profi-Center Hülsbusch
- Küchenzentrum Dresden
- njumii – Das Bildungszentrum des Handwerks
- Städtisches Bestattungswesen Meissen
- Technische Universität Dresden
- Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien
- Zoo Dresden
-
Themenwelten
- Themenwelten
- ECHT.SCHÖN.HIER
- Gasvergleich
- Stromvergleich
- Login
- Registrieren
- Merkliste
- Meine Rechnungen
- Mein Abo
- Passwort ändern
- Abmelden
- Abo
- E-Paper
- Newsletter
- Push-Mitteilungen
- Impressum
-
Portale & Anzeigen
- Portale & Anzeigen
-
Portale
- Augusto-Sachsen
- DAWO-Dresden
- SZ Card
- SZ Immo
- SZ Jobs
- SZ Lebensbegleiter
- SZ Partnersuche
- SZ Pinnwand
- SZ Trauer
- Wirtschaft-in-Sachsen
-
Anzeigen
- Anzeige schalten
- Mediadaten
- Shops