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Brauche ich einen Passierschein?

Von den Ausgangsbeschränkungen sind viele ausgenommen. Bei einer Kontrolle im Landkreis kommt es auf zwei Sachen an.

Von Domokos Szabó
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Alleine oder maximal zu zweit seine Runden drehen, heißt es ab Montag in ganz Sachsen.
Alleine oder maximal zu zweit seine Runden drehen, heißt es ab Montag in ganz Sachsen. © Jürgen Lösel

Ab Montag dürfen Sachsen zunächst bis 5. April nur dann ihre Wohnung verlassen, wenn sie dafür einen triftigen Grund haben, etwa weil sie zur Arbeit fahren oder lebensnotwendige Güter einkaufen wollen. Bei Kontrollen müssen sie dies glaubhaft machen können. Wie Landrat Michael Geisler gegenüber Sächsische.de sagte, bereitet das Landratsamt ein Formular vor, das Unternehmen zur Verfügung gestellt wird. Auf diese Weise können sie selbst Passierscheine ausstellen. Grundsätzlich sei es aber auch ohne Passierschein erlaubt, unterwegs zu sein, wenn mindestens einer der in der Allgemeinverfügung des Freistaates genannten Gründe vorliegt. Bei einer Kontrolle gibt es also zwei Möglichkeiten: Wer einen Passierschein hat, kann sich damit legitimieren. Wer keinen besitzt, muss in der Lage sein, den Grund für das Verlassen seines Hauses glaubhaft darzustellen.

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