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Bürgerhaus-Saal wird jetzt auch privat vermietet

Der Stadtrat hat eine Benutzungsordnung für den Raum beschlossen.

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Von Katja Schäfer

Der Saal des Schirgiswalder Bürgerhauses kann künftig auch von Privatpersonen für Feiern und andere Veranstaltungen gemietet werden. Das hat der Stadtrat jetzt beschlossen und eine Benutzungsordnung festgelegt.

Die Nutzung des Saales einschließlich Küche kostet künftig 100Euro, wobei keine Zeitdauer festgelegt ist. Es wird eine Kaution von ebenfalls 100 Euro fällig. Für ortsansässige gemeinnützige Vereine sowie Schirgiswalder Gruppen und Initiativen, die im sozialen, caritativen oder kulturellen Bereich tätig sind, steht der Saal weiterhin kostenlos zur Verfügung. Wollen sie auch die angrenzende Küche nutzen, zahlen sie zehn Euro. Die Terminvergabe sowie die Schlüsselübergabe und Rücknahme erfolgen über die Touristinformation.

Interessenten weichen aus

Bisher hat Schirgiswalde den Saal des Bürgerhauses nicht an private Nutzer vermietet. Zum einen sollte er vor allem für öffentliche Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Zum anderen wollte die Stadt Gaststätten keine Konkurrenz machen, indem Familienfeiern im Bürgerhaus statt in einem Restaurant stattfinden. Man habe aber feststellen müssen, dass die Einwohner auf ähnliche Räume anderer Anbieter und in Nachbarorte ausweichen, berichtet Bürgermeister Patric Jung (CDU). Deshalb wolle man Interessenten künftig nicht mehr abweisen. „Priorität hat aber weiterhin die öffentliche Nutzung“, betont der Bürgermeister.

In den Ausschüssen des Stadtrates ist das Thema ausgiebig diskutiert worden, bevor dem Rat die Benutzungsordnung zum Beschluss vorgelegt wurde. Wie sich private und öffentliche Nutzung – auch der Stadtrat tagt im Bürgerhaus-Saal – unter einen Hut bringen lassen, wird sich in der nächsten Zeit zeigen. Bei Bedarf werden zusätzliche Regelungen getroffen.