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Bussard-Weinberg ist jetzt ein Denkmal

Letztes Jahr konnte sich die Denkmalbehörde eine Bebauung auf dem Areal in Radebeul noch vorstellen. Inzwischen hat sie ihre Meinung geändert.

Von Nina Schirmer
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Nicht nur das Gebäude der ehemaligen Bussard-Sektkellerei, sondern auch der Weinberg davor gelten jetzt als Kulturdenkmal.
Nicht nur das Gebäude der ehemaligen Bussard-Sektkellerei, sondern auch der Weinberg davor gelten jetzt als Kulturdenkmal. © Arvid Müller

Ein neues Kapitel zum Baubegehren auf dem Weinberg der ehemaligen Sektkellerei Bussard tut sich auf. Das Landesamt für Denkmalpflege hat auch den Weinberg vor dem Gebäudeensemble auf die Liste der Kulturdenkmale gesetzt. Damit steht jetzt auch die Denkmalschutzbehörde den Bauvorhaben des Besitzers ablehnend gegenüber.

Zur Erinnerung: Der Eigentümer des Geländes zwischen Moritzburger und Oberer Bergstraße möchte auf einem Teil des Weinberges, der zu den ältesten der Stadt gehört,  ein Wohnhaus errichten. Im letzten Jahr begutachteten Mitarbeiter der Denkmalbehörde daraufhin das Grundstück und sprachen davon, dass im Bereich des jetzigen Gärtnerhauses dies durchaus möglich sein könnte.

Bei der Stadt und im Stadtrat stieß das gar nicht auf Begeisterung. Dort ist man der Ansicht, das Gelände, auf dem einst Sachsens erste Sektkellerei stand, müsse als Gesamtheit erhalten bleiben.  Um eine Bebauung zu verhindern und das Areal zu schützen,  entschied der Stadtrat im April 2019, einen Bebauungsplan darüberzulegen.

Stadt will Ensemble erhalten

Mittlerweile gibt es einen Entwurf, dem der Stadtrat jetzt in seiner letzten Sitzung zugestimmt hat. Er sieht vor, dass das Gelände unterhalb des Wohnhauses weiterhin nur zum Weinbau genutzt werden darf, nicht aber als neue Bebauungsfläche.  Das Gebäude der ehemaligen Sektkellerei mit angeschlossenem Weinberg sei ein wichtiges und schützenswertes Zeugnis des Weinbaus in Radebeul und im Elbtal, heißt es in der Begründung. "Gebäude und Weinberg bilden eine gestalterische Einheit und sollen in ihrem Erscheinungsbild gewahrt werden. Das Ortsbild und das Landschaftsbild der Hanglagen in Ober- und Niederlößnitz werden von Weingütern, Weinbauflächen und Villen maßgeblich geprägt; der Erhalt des Ensembles ist daher von großer Bedeutung."  Durch die Hanglage ergeben sich Sichtbeziehungen auf und von der Anlage der Sektkellerei, welche langfristig erhalten werden sollten, argumentiert die Stadt.

Inzwischen sieht das auch das Landesdenkmalamt ähnlich. Die ursprüngliche Meinung, der Weinberg könne in einem bestimmten Bereich bebaut werden, hat die Behörde geändert. Der Weinberg wurde in die Liste der Kulturdenkmäler aufgenommen. Gegen den Plan der Stadt gibt es von der Behörde keine Einwände.

Oberbürgermeister rechnet mit Rechtsstreit

Ganz anders sieht das natürlich der Radebeuler Besitzer, der ein Ein- bis Zweifamilienhaus errichten möchte. In der Stellungnahme seines Anwalts zum Bebauungsplan der Stadt heißt es unter anderem, das Weinanbaugebiet werde nur in vertretbarer Weise minimiert, die Fläche des Weinanbaugebietes bleibe im Wesentlichen erhalten. Auch der Weinbau werde nicht im Geringsten gefährdet. Der Anwalt sieht die Gründe, die einen Bebauungsplan durch die Stadt rechtfertigen, nicht ausreichend gegeben. "Hinreichende gewichtige städtebauliche Belange sind insoweit nicht zu erkennen, da im Übrigen das Ensemble nicht weiter verändert wird", wird erklärt. Damit werde erheblich in die Eigentumsrechte des Mandanten eingegriffen.

Obwohl die Stadt inzwischen die Denkmalschutzbehörde hinter sich hat, ist die Sache damit noch nicht vom Tisch. Er sei durchaus wahrscheinlich, dass es zu einem Rechtsstreit kommt, sagt Oberbürgermeister Bert Wendsche (parteilos).

Nicht die erste Meinungsänderung

Es ist nicht das erste Mal, dass die Denkmalschutzbehörde ihre Meinung ändert. Einen ähnlichen Sinneswandel gab es zuletzt beim Areal der ehemaligen Hohenhaus-Gärtnerei an der Mittleren Bergstraße, wo das Landesamt einer Bebauung erst offen gegenüber stand, später, nachdem konkrete Pläne für Einfamilienhäuser auf dem Tisch lagen, ihre Zustimmung aber ablehnte. Mit der Begründung, das Kulturdenkmal Hohenhaus als Gesamtanlage auch mit den ehemaligen Versorgungs- und Nutzgärten, erhalten bleiben müsse.

Auch wenn die Entscheidung  zum Bussard-Weinberg in diesem Fall der Stadt in die Karten spielt, generell sieht man im Rathaus solche  180-Grad-Wandlungen des Denkmalschutzes kritisch. "Wir sind an die Meinung der Fachbehörde gebunden, aber bei den Leuten wird immer die Stadt damit in Verbindung gebracht", sagt OB Wendsche, der bereits in der Vergangenheit stringente Entscheidungswege, die nachvollziehbar sind, forderte.

Der Entwurf des Bebauungsplanes hängt vom 11. Mai bis 15. Juni im Schaukasten im Eingangsbereich des Technischen Rathauses aus. In dieser Zeit können Hinweise und Anregungen eingereicht werden bei Uwe Queißer in Zimmer 1.10. Die Pläne findet man während der Frist auch auf der Internetseite der Stadt und auf dem zentralen Landesportal.

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