Neuer Bußgeldkatalog unwirksam

Der umstrittene neue Bußgeldkatalog für Autofahrer wird in Sachsen vorerst nicht mehr angewendet. Offene Bußgeldverfahren liegen auf Eis, teilte das Verkehrsministerium auf Anfrage der Sächsischen Zeitung mit. Die im April drastisch verschärfte Straßenverkehrsordnung ist rechtsunwirksam. Deshalb haben sich Bund und Länder dazu entschlossen, die Neuregelung vorerst außer Kraft zu setzen.
Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) sagte am Freitag, er erwarte, dass Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) das Gesetz zügig korrigiere. Er habe mit dem sächsischen Innenministerium vereinbart, die Bußgeldstellen zu informieren, zunächst offene Verfahren nicht abzuschließen. "Generell sind Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden und hart zu bestrafen". Insoweit stehe er zu einem Bußgeldkatalog, der bei Verstößen auch empfindliche Strafen vorsehe.
Inzwischen haben sich neben Sachsen auch Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, das Saarland Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg entschieden, wieder zum alten Katalog zurückzukehren.
Regelung ist "unverhältnismäßig"
Wie aus einem Schreiben Scheuers an die Länder hervorging, ist in der Eingangsformel der Verordnung die Rechtsgrundlage für die neuen Fahrverbote nicht genannt, diese seien daher nichtig. Scheuer hatte schon Mitte Mai signalisiert, die "unverhältnismäßige" Regelung zu den Fahrverboten wieder kippen zu wollen. Damals aber war von formalen Gründen nicht die Rede. Grund waren auch Proteste vieler Autofahrer.
Demnach droht nun ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 Stundenkilometer zu schnell - zuvor galt dies bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 31 Stundenkilometer im Ort und 41 Stundenkilometer außerhalb. (SZ/lot/dpa)