Bautzen. Ein Mann aus Putzkau ist am Dienstag wegen des Anbaus und Besitzes von Cannabisprodukten „in nicht geringer Menge“ zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Die Strafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Schöffengericht am Amtsgericht Bautzen folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigerin hatte für ihren schwer kranken Mandanten unter Berufung auf einen „Rechtfertigenden Notstand“ Freispruch beantragt.
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