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Chef der Räuberbande leugnet Taten

Bautzen/Arnsdorf. Das Landgericht Bautzen verhandelte im Prozess um Tankstellenüberfälle. Den Befangenheitsantrag wies die Kammer zurück.

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Von Denni Klein

Im Prozess um die Überfälle auf zwei Tankstellen in Arnsdorf und Thiendorf hat der aus Radeberg stammende Hauptangeklagte die Tatvorwürfe am Mittwoch geleugnet. Zuvor hatte ihn ein Sachverständiger für voll schuldfähig erklärt. Die Verhandlung war fortgesetzt worden, nachdem ein neuerlicher Befangenheitsantrag gegen die Kammer als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen wurde. Seit September müssen sich drei mutmaßliche Täter wegen schweren Raubes und Körperverletzung verantworten. Der 25 Jahre alte Hauptangeklagte Falko L. soll seine Komplizen zu den Überfällen gezwungen haben. Die Beweisaufnahme wurde geschlossen, so dass heute die Plädoyers erwartet werden.

Kammer unbefangen

Nach dem vorletzten Verhandlungstag stand der Prozess auf der Kippe. Die Verteidigung hatte einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Heinz Gerd Tritschler und eine Beisitzerin gestellt, weil diese Anwaltspost des Hauptangeklagten geöffnet haben sollen. Die Befangenheit wurde zurückgewiesen, weil auf dem Briefumschlag ein richterlicher Vermerk steht, wonach das Schreiben ungeöffnet zugestellt werden soll. Damit ist das Gericht entlastet, aber weiterhin bleibt unklar, wer die vertrauliche Post vor dem eigentlichen Empfänger öffnete. Im Übrigen habe der Strafverteidiger Olaf Klemke seinen Befangenheitsantrag nicht unverzüglich nach Bekanntwerden des Vorfalls gestellt. Auch aus diesem Grund wurde er als unzulässig erklärt. Die Ablehnung gilt als Steilvorlage für die Verteidigung für eine Revision am Bundesgerichtshof. Dann müssten die Bundesrichter prüfen, ob das mögliche Urteil juristisch auch sauber zustande kam oder nicht. Es war bereits der dritte Befangenheitsantrag der Verteidigung.

Nach der Fortsetzung der Verhandlung wurde der Sachverständige gehört, der in seinem psychiatrischen Gutachten die Frage der Schuldfähigkeit zu klären hatte. Dieser Prozessteil fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bekannt wurde nur, dass Falko L. „ohne Einschränkungen“ schuldfähig ist. Für seine Mitangeklagten war keine Prüfung beantragt worden. Im Anschluss erklärte sich der mutmaßliche Drahtzieher der Überfälle bereit, dem Gericht erstmals Fragen zu beantworten. Bisher hatte Falko L. geschwiegen und war von seinen Komplizen schwer belastet worden. Er leugnete jegliche Beteiligung an den Taten und gab an, erst im Nachhinein davon erfahren zu haben. Auch die Vorwürfe der Körperverletzung wies er zurück.

Anschließend schloss die Kammer die Beweisaufnahme und setzte für heute die Plädoyers an, da weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung Beweisanträge stellten oder ankündigten. Allerdings könnte dies noch während der Plädoyers erfolgen. Sollte es nicht dazu kommen, sei unter Umständen heute ein Urteilsspruch denkbar, sagte Gerichtssprecher Heiko Philippi. Ursprünglich sollte ein Urteil bereits Ende September fallen.