Meißner Corona-Differenz mit dem Freistaat beseitigt

Meißen. Die Datenunstimmigkeiten über Corona-Fälle mit dem sächsischen Sozialministerium sind am Montag beseitigt worden. Das teilte das Landratsamt Meißen mit. Über mehrere Tage zählte die Landesuntersuchungsanstalt (LUA) und damit auch das Ministerium und das Robert Koch-Institut einen Corona-Fall mehr als der Landkreis. Grund der Differenz war eine Datendublette, die in der Landkreisverwaltung bereits gelöscht war, aber "aus nicht nachvollziehbaren Gründen bei der LUA gemeldet und demzufolge auch gezählt wurde". Die Löschung der Dublette wurde von der LUA bereits vorgenommen, so dass die Korrektur zeitnah sowohl beim Ministerium als auch beim Robert Koch-Institut berücksichtigt wird.
Im Landkreis Meißen gibt es unverändert 232 positive Testergebnisse, davon ist bei 206 ehemals Infizierten die behördlich angeordnete Quarantäne beendet. Unabhängig vom Status der Quarantäne werden aktuell sechs Patienten stationär behandelt, einer davon auf der Intensivstation. 19 Menschen sind insgesamt gerstorben. 37 Kontaktpersonen befinden sich in häuslicher Quarantäne.
Bis Mitte Mai wurden 608,5 Millionen Euro an Zuschüssen und 508,3 Millionen Euro für Nachrangdarlehen an Firmen in finanzieller Notlage wegen Corona ausgezahlt. Parallel zu diesen Hilfsprogrammen hat Sachsen ein Konjunkturprogramm „Sachsen startet durch“ aufgelegt. Es soll die Wirtschaft nach der Krise stärken. Zu diesem Thema gab es jetzt ein Treffen mit Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer und den Geschäftsführern der sächsischen Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer. Michael Kretschmer sagte: „Wir müssen es schaffen, dass die Unternehmen durch diese schwierige Zeit kommen. Dabei geht es um die Stärkung von Liquidität und Eigenkapital. Deshalb müssen die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zurückgedreht und die Energiekosten gesenkt werden.“
Forschung und Entwicklung, Digitalisierung und Industrie 4.0 haben bei der staatlichen Förderung einen festen Platz. Es sollen vor allem jene Branchen gestärkt werden, die einen positiven Effekt auf Wirtschaftsbereiche im Freistaat haben. Landrat Arndt Steinbach fordert, dass Landkreise, Städte und Gemeinden auch künftig in der Lage sein müssen, „weiterhin kräftig zu investieren. Damit sorgen wir für Aufträge in der Baubranche und bei Dienstleistern.“ Die Kommunen und Kreise stehen vor einer der schwierigsten Haushaltdiskussionen aufgrund der dramatischen Steuerrückgänge als Folge der Corona-Krise.
Von der Krise betroffen sind aber auch Vereine, anerkannte Träger der Jugendhilfe, gemeinnützige Stiftungen, Schullandheime, Jugendherbergen oder die Projektarbeit. Eine erste Unterstützung durch den Freistaat gab es im April, jetzt folgt eine Sofort-Richtlinie für soziale Vereine und Jugendübernachtungsstätten. Absender ist das Sächsische Sozialministerium. „Auch im Landkreis Meißen“, sagte die 1. Beigeordnete Janet Putz, „sind durch die Corona-Krise gemeinnützige Organisationen bzw. Einrichtungen existenziell bedroht.“ Doch gerade auf dieser Ebene erleben Menschen Beratung, Hilfe, auch Halt und Anerkennung, oder einfach Freude und Erholung. Ab Ende dieser Woche kann eine Soforthilfe beantragt werden. Sie ist gedacht für alle, die keine Unterstützung erhalten, nicht unter die Regelung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes des Bundes fallen und dem Sozialministerium zugeordnet sind. Insgesamt stehen im Freistaat Sachsen für diesen Corona-Hilfsfonds 15 Millionen Euro bereit. (SZ/um)
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