Üblicherweise läuft es so: Stellt jemand einen Antrag auf einen Pflegegrad, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) damit, die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Dafür kommt ein Gutachter zum Antragsteller nach Hause. Jetzt in der Corona-Krise erfolgt die Begutachtung anhand der Aktenlage und per Telefoninterview. Das wird voraussichtlich noch bis Ende September so sein, um sowohl Pflegebedürftige, als auch Gutachter vor einer möglichen Ansteckung zu schützen. Der MDK Sachsen hat auf diese Weise seit 17. März bereits 14.000 Begutachtungen durchgeführt. Wie das Verfahren abläuft und welche Erfahrungen sie damit gemacht haben, erklären Dr. Sabine Antonioli, Leitende Ärztin des MDK Sachsen und Andrea Kaden, Leiterin des Fachbereich Pflege.
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