SZ + Leben und Stil
Merken

Antrag auf Pflegegrad: Begutachtung per Telefon

Der Medizinische Dienst in Sachsen prüft die Pflegebedürftigkeit wegen Corona nach einem neuen Verfahren. Wie funktioniert das?

Von Kornelia Noack
 6 Min.
Teilen
Folgen
Wie pflegebedürftig ein Mensch ist, stellen Gutachter normalerweise bei Hausbesuchen fest. Durch die Corona-Pandemie ist das zurzeit nicht möglich.
Wie pflegebedürftig ein Mensch ist, stellen Gutachter normalerweise bei Hausbesuchen fest. Durch die Corona-Pandemie ist das zurzeit nicht möglich. © Symbolbild: Jonas Güttler/dpa

Üblicherweise läuft es so: Stellt jemand einen Antrag auf einen Pflegegrad, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) damit, die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Dafür kommt ein Gutachter zum Antragsteller nach Hause. Jetzt in der Corona-Krise erfolgt die Begutachtung anhand der Aktenlage und per Telefoninterview. Das wird voraussichtlich noch bis Ende September so sein, um sowohl Pflegebedürftige, als auch Gutachter vor einer möglichen Ansteckung zu schützen. Der MDK Sachsen hat auf diese Weise seit 17. März bereits 14.000 Begutachtungen durchgeführt. Wie das Verfahren abläuft und welche Erfahrungen sie damit gemacht haben, erklären Dr. Sabine Antonioli, Leitende Ärztin des MDK Sachsen und Andrea Kaden, Leiterin des Fachbereich Pflege.

Pflegebegutachtung per Telefon – kann das wirklich funktionieren?

Dr. Sabine Antonioli: Ja, das kann es, wenn auch mit Abstrichen. Wichtig ist in der jetzigen Situation vor allem, die älteren pflegebedürftigen Menschen zu schützen. Uns ist bewusst, dass der persönliche Besuch zur Pflegebegutachtung der „Goldstandard“ ist. Die Gutachter lernen den Antragsteller kennen, können sich vor Ort einen Eindruck davon machen, wie selbstständig er noch agiert, wie mobil er ist und wie die häusliche Umgebung aussieht. Das ist aber momentan leider nicht möglich. Bei der neuen Verfahrensweise per Telefon vertrauen wir nun auf die jahrelange praktische Erfahrung unserer Gutachter, die vor ihrer Tätigkeit beim MDK oft über viele Jahre in der ambulanten und stationären Versorgung tätig waren. Das ist sehr wichtig. Und eine gewisse Erfahrung mit der Begutachtung nach Aktenlage haben wir auch.

Wie hat sich der MDK auf die neue Situation eingestellt?

Dr. Sabine Antonioli: Für uns war von Anfang an sehr wichtig, die Begutachtungen weiter durchführen zu können, damit der, der pflegebedürftig ist, die Leistungen auch zeitnah bekommt. Das stellte uns vor neue Herausforderungen: Wie können wir uns ein möglichst echtes Bild der Person machen, dabei Angehörige mit einbeziehen, das alles jedoch ohne direkten persönlichen Kontakt mit den betroffenen Menschen? Das bedeutete, zügig Konzepte zu entwickeln, abzuwägen und einzuordnen, welche Möglichkeiten dafür bleiben.

Andrea Kaden: Die Pflegebegutachtung per Telefon und Aktenlage durchzuführen, ist der bestmögliche Kompromiss. Dafür wurden auch die Arbeitszeiten verlängert, wir führen die Telefongespräche nun zwischen 6 und 22 Uhr durch, um den Angehörigen entgegenzukommen.

Wie soll aber zum Beispiel die Mobilität eines Menschen bewertet werden, wenn der Gutachter gar nicht vor Ort ist?

Andrea Kaden: Wir haben versucht, das Verfahren möglichst zu standardisieren. Die Gutachter haben dafür einen Leitfaden an die Hand bekommen, den sie beim Telefoninterview durchsprechen. Dabei lassen sie sich genau beschreiben, welche körperlichen Einschränkungen vorliegen, wie die häusliche Umgebung und das Umfeld aussehen, welche Schwierigkeiten im alltäglichen Leben bestehen. Die Gutachter sind dann gefordert, von dieser abstrakten Schilderung zu einem Gutachten zu kommen, das an die Pflegekasse geht.

Besteht da nicht die Gefahr von Fehleinschätzungen?

Dr. Sabine Antonioli: Unsere Gutachter sind natürlich auf wahrheitsgemäße Angaben angewiesen. Aber sie haben jahrelange Erfahrung und wissen, wo sie besser noch einmal nachfragen oder sich Sachverhalte genauer schildern lassen sollten. Sie erkennen, wenn etwas nicht plausibel ist. Wir empfehlen zudem unbedingt, dass die Pflegeperson oder ein Angehöriger bei dem etwa einstündigen Telefoninterview dabei ist, vor allem bei Menschen mit Demenz. Oft können sie die Umstände und Einschränkungen umfassender erläutern. Wichtig ist daher momentan auch, dass dem MDK die aktuellen Kontaktdaten, vor allem die Telefonnummern, der an der Pflege Beteiligten vorliegen.

Andrea Kaden: Natürlich kann es vorkommen, dass Dinge übertrieben dargestellt werden, aber die meisten Antragsteller sind eher zurückhaltend und tendieren dazu, hinsichtlich ihres Hilfebedarfes zu untertreiben. Sie möchten nicht zugeben, dass sie eingeschränkt sind. Daher ist es wichtig, immer wieder nachzufragen, um mögliche Widersprüche zu erkennen.

Haben Sie auch über die Möglichkeit der Videotelefonie nachgedacht?

Andrea Kaden: Ja, aber es scheitert an den technischen Voraussetzungen. Zum einen hat nicht jeder Antragsteller zu Hause Zugang zum Internet oder ein Smartphone. Zum anderen stoßen wir bezüglich des Datenschutzes an Grenzen. Es ist nicht möglich, für den Zweck der Begutachtung einfach offene Videochatprogramme zu nutzen. Um Sozialdaten sicher zu übertragen, bedarf es hoher Anforderungen. Zum Beispiel muss es sich um einen zertifizierten Software-Anbieter handeln. Im Moment ist die Video-Variante daher nicht umsetzbar.

Was raten Sie den Antragstellern zur Vorbereitung auf das Telefongespräch?

Andrea Kaden: In der Regel meldet sich der Gutachter etwa eine Woche vor dem Termin per Telefon an. Er informiert den Antragsteller darüber, was der beim Gespräch bereithalten sollte. Dazu zählen Unterlagen wie aktuelle Arztberichte, der Medikamentenplan, eine Pflegedokumentation, wenn bereits ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird, eine Liste der genutzten Hilfsmittel wie Brille, Hörgerät oder Rollator, der Schwerbehindertenausweis und auch Notizen zur Pflegesituation und möglichen Schwierigkeiten. Unter www.mdk-sachsen.de/auskunftsbogen ist zur Vorbereitung der Fragebogen zu finden, der dann mit dem Gutachter beim Telefoninterview durchgesprochen wird.

Wann können Betroffene mit einem Bescheid von der Pflegekasse rechnen?

Andrea Kaden: Das Gesetz schreibt vor, dass ein Pflegeantrag innerhalb von 25 Arbeitstagen von der Pflegekasse bearbeitet sein muss. Diese Regel ist bis vorerst Ende September außer Kraft gesetzt. Damit aber keine Versorgungslücken entstehen, sind wir sehr bemüht, diesen Zeitrahmen für alle Anträge zu halten. Oberste Priorität haben dabei Erstantragsteller, die zwingend Unterstützung durch einen Pflegedienst oder die Versorgung in einem Pflegeheim benötigen. Aber auch Anträge auf eine Höherstufung des Pflegegrades aufgrund sich schnell verschlechternder Krankheitsverläufe sollen weiterhin innerhalb der 25 Arbeitstage erledigt werden. Die Versorgung der Versicherten muss sichergestellt sein.

Sie nehmen die Begutachtungen bereits seit dem 17. März per Telefon vor. Wie sind Ihre Erfahrungen bisher?

Dr. Sabine Antonioli: Die Rückmeldungen unserer Gutachter sind sehr gut. Die Menschen zeigen sich dankbar. Sie haben einen hohen Informationsbedarf, da die Corona-Krise sie vor neue Herausforderungen im Alltag stellt. Wir als MDK fühlen uns den Sorgen der Menschen verbunden, daher beraten unsere Mitarbeiter parallel sehr viel, insbesondere zu konkreten Alltagsproblemen im Umgang mit der Krisensituation, geben Hinweise und versuchen, die Pflegebedürftigen auch emotional zu stärken und ihnen Ängste zu nehmen.

Das Gespräch führte Kornelia Noack.

  • Fragen zu Pflegeantrag und Begutachtung beantworten die Mitarbeiter des Service-Centers Pflege des MDK Sachsen telefonisch montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr unter der Nummer 0351/800055000 oder per E-Mail