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Kurzarbeitergeld: Mogelei lohnt sich nicht

Behörden vergeben in der Corona-Krise unbürokratisch Darlehen und Zuschüsse. Ob die Angaben der Firmen stimmen, wird später noch einmal geprüft.

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Wenn Firmen beim Beantragen von Kurzarbeitergeld falsche Angaben machen, kann das als Schwarzarbeit oder Straftat geahndet werden.
Wenn Firmen beim Beantragen von Kurzarbeitergeld falsche Angaben machen, kann das als Schwarzarbeit oder Straftat geahndet werden. © Jens Büttner/dpa

Von Finn Mayer-Kuckuk

Der Umsatz bricht weg, in den Medien ist die Rede von Milliardenhilfen für die Wirtschaft – doch für das eigene Unternehmen passt keines der angebotenen Instrumente so richtig. Viele Unternehmer und Manager empfinden das als ungerecht. Sie nutzen daher die besonders flexibel zugängliche Kurzarbeit, um ihre Finanzposition wieder etwas zu verbessern. Doch wer dabei mogelt, kann sich damit erheblichen Ärger einfangen. „Das Risiko besteht darin, dass der Missbrauch im Nachgang herauskommt“, sagt sagt Aziza Yakhloufi, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Rödl & Partner. Im schlimmsten Fall machen sich Firmen und Mitarbeiter strafbar.

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