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Asylbehörde: Keine erhöhte Corona-Gefahr

Sächsische Gerichte sehen eine erhöhte Infektionsgefahr in Sammelunterkünften für Asylbewerber. Tatsächlich ist die Zahl der Corona-Fälle dort aber sehr gering.

Von Karin Schlottmann
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Die sächsische Asylbehörde sieht keine besondere Gefährdung für Geflüchtete in Sammelunterkünften. Das Bild entstand in der Nähe der griechisch-türkischen Grenze.
Die sächsische Asylbehörde sieht keine besondere Gefährdung für Geflüchtete in Sammelunterkünften. Das Bild entstand in der Nähe der griechisch-türkischen Grenze. © Darko Bandic/AP/dpa

Die Verwaltungsgerichte in Sachsen haben in bisher vier Fällen Asylbewerbern Recht gegeben, die wegen der Corona-Pandemie aus ihren Sammelunterkünften entlassen werden wollten. In zwei Fällen handelt es sich um schwangere Frauen. Ob in der Aufnahmeeinrichtung Bewohner erkrankt seien, sei unerheblich, entschied das Verwaltungsgericht Dresden in der vorigen Woche. Erheblich sei lediglich, ob ein potentielles Infektionsrisiko bestehe. Das könne nicht ausgeschlossen werden, heißt es in dem Beschluss. Ähnliche Eilentscheidungen haben die Verwaltungsgerichte Chemnitz und Leipzig getroffen. 

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