Bautzen. Große Elektronikfachmärkte haben in der Corona-Pandemie keinen Anspruch auf Öffnung ihrer Geschäfte. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in vier Normenkontrollverfahren entschieden. Die Betreiber mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern hatten mit ihren Eilanträgen keinen Erfolg.