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Datenschutz kassiert WhatsApp-Kitagruppe

Kein Kindergarten, kein Kontakt. Dagegen gab es eine Idee in Heidenau bei Dresden. Doch sie brachte mehr Ärger als Freude.

Von Heike Sabel
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Wenn Erzieher und Kinder in Verbindung bleiben wollen, ist das nicht so einfach.
Wenn Erzieher und Kinder in Verbindung bleiben wollen, ist das nicht so einfach. © dpa

Es war schon vor der Corona-Krise eine willkommene Kommunikationsplattform für Schulklassen und Elterngruppen: der Messengerdienst WhatsApp von Facebook. Nun mit der Krise entdecken sogar Kindergärten WhatsApp. Denn sie haben ein Problem: Die Einrichtungen sind zu, die Kinder vermissen ihre Spielgefährten, zumal sie sich auch nicht auf dem Spielplatz treffen dürfen. 

Die Kinder zuhause zu beschäftigen, wird für die meisten  Eltern von Tag zu Tag schwerer. In Heidenau wusste man, wie man sich helfen kann. "Zwei Erzieher aus unserer Kita hatten für ihre Gruppe eine super tolle Idee", berichtet eine Mutter. Sie, wie auch die städtische Kita und die Erzieherinnen wollen nicht genannt werden, um nicht noch mehr Ärger zu bekommen. 

Ihr Vergehen: Sie haben eine WhatsApp-Gruppe gegründet. Mit Zustimmung der Eltern. In dieser Gruppe senden sie Grüße an die Kinder, schicken Videos mit Spielideen, Lieder, Bastelideen und auch die Eltern können aktiv an der Gruppe teilnehmen. "Die Kinder sind total begeistert", sagt die Mutter. "Sie sehen so trotzdem ihre Spielgefährten, singen ihr Kindergartenlied, gratulieren sich zum Geburtstag."  Für die Eltern sind die beiden Erzieherinnen Corona-Helden. Für die Stadt Heidenau indes verstoßen sie gegen arbeitsrechtliche Vorgaben. Und sie sind offenbar kein Einzelfall.  

Auch aus anderen Kindergärten sind solche Aktionen bekannt. In Dürrröhrsdorf hatten Eltern ebenfalls eine WhatsApp-Gruppe gebildet und wollten auch eine Erzieherin dazu nehmen. Doch die verzichtete, wegen des Datenschutzes dürfe sie das nicht. Eine andere Erzieherin aus Heidenau berichtet, dass sie "ihre" Kinder regelmäßig anruft, ihnen Mails schickt. Sie ist nun verunsichert: Darf sie das?

Die Stadt: Wenn Emil mal Bundeskanzler wird ...

Die Stadt Heidenau bleibt hart: "Wenn sie belehrt werden, müssen sie sich an die Regeln halten", sagt Familienamtsleiterin Sylvia Röder. Und belehrt wurden die Erzieherinnen und die Regeln besagen nun mal: Keine WhatsApp-Gruppen und ähnliches. "Wir befinden uns in Einrichtungen, nicht im Freizeitbereich. Die Kinder haben ein Recht auf Schutz", sagt Sylvia Röder. Aber wo fängt das an? Wo hört das auf? 

Als Beispiel führt sie eine, wie sie einräumt, frei erfundene Situation an: Klein Emil und klein Emma zeigen sich nach dem Schlafen in der Kita ihre kleinen dicken Bäuche. Die Erzieherin fotografiert das. Die Erzieherin und die Mütter sind sich einig – ein super lustiges Bild. Die Mutter findet es so lustig, dass sie es gleich auf Facebook veröffentlicht. Der sorgeberechtigte, aber getrennt lebende Vater findet das gar nicht lustig und verbittet sich derartige Veröffentlichungen seines Sohnes. Klein Emil wird später Bundeskanzler und da hat noch jemand dieses Bild parat und veröffentlicht es. 

Das Beispiel ist an den Haaren herbei gezogen, sagen Eltern und Erzieherinnen. Denn es geht in den Gruppen nicht um Fotos der Kinder, da seien viele schon viel vorsichtiger geworden, sondern um Spielanregungen, Bastelideen und Ähnliches - es ist das derzeit viel gepriesene Miteinander eben.  Zudem könne man ja in der Belehrung eben das Verschicken von Fotos von künftigen Bundeskanzlern und Ähnliches ausschließen. 

Der Datenschutzbeauftragte: Einfach, aber ungeeignet

Nix da, sagt der Sprecher des sächsischen Datenschutzbeauftragten, Andreas Schneider. Zunächst sei da der Fakt, dass Anordnungen eben Folge zu leisten sei. Es kann ja nicht jeder Angestellte machen, was er will. Und bei WhatsApp gehen beim Datenschutz ohnehin alle Warnlampen an. Was die Eltern untereinander machen, ist deren Sache. Für die Beteiligung von Erziehern sieht Schneider keinen Grund. Das ändert aber nichts daran, um beim Beispiel von Sylvia Röder mit Bundeskanzler Emil zu bleiben, dass dessen Foto eben dann von Eltern verbreitet werden könnte. Doch das ist dann eben Privatsache und keine Angestellte ist dran schuld. Dabei spiel keine Rolle, ob sie bei einer Kommune oder einem Freien Träger beschäftigt ist. Wenn sie belehrt wurde, dass sie das nicht zu machen hat, hat sie es zu unterlassen, sonst sind arbeitsrechtliche Konsequenzen durchaus angebracht. 

Schneider begründet das damit, dass die Erzieher ja sozusagen das Amt sind. Und man bekommt ja auch von keiner anderen Behörde irgendwelche Nachrichten per WhatsApp geschickt. Es sei zwar lieb gemeint von den Erzieherinnen, aber WhatsApp sei in diesem Zusammenhang zwar die einfachste und komfortabelste, doch völlig ungeeignete Möglichkeit. Er empfiehlt, andere Wege zu gehen. Städte könnten zum Beispiel auf ihren Internetseiten Inhalte zum Runterladen oder Ausdrucken hinterlegen oder eigene Portale schalten. Inwiefern die technisch, materiell und personell dazu in der Lage sind, ist eine andere Frage. 

Die Mutter: Als wenn wir keine anderen Sorgen hätten

Heidenaus Amtsleiterin Sylvia Röder fühlt sich bestätigt. "Wir müssen zum Wohle der Kinder achtsam mit den Bildern und erst recht mit Videos der Kinder umgehen. Die Weiterverbreitung von Videos und Fotos via WhatsApp gehört da nicht dazu", sagt sie. Auch die Mutter, die sich an Sächsische.de gewandt hatte, muss das akzeptieren. Doch sie bedauert, dass es keinen Kompromiss gibt. "Als wenn wir keine anderen Sorgen hätten ..."

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