Endlich geht es wieder los. Sachsens Gastronomie und Hotellerie steht in den Startlöchern, ab heute darf geöffnet werden. Unter strengen Auflagen, versteht sich. Auflagen, die natürlich jeder Betrieb für sich umsetzen muss. Die "Insel der Sinne" am Berzdorfer See macht das unter anderem mit einer Alters- und Risikogruppen-Beschränkung. Dass es deshalb Kritik geben wird, war vorhersehbar.
Ja, es ist unschön, rechtlich aber okay. Hausrecht eben. In manchen Gaststätten in Deutschland gibt es Einschränkungen für den Besuch mit Kindern beziehungsweise Kinderwagen. Auch da gab es bereits einen Aufschrei. Es ist immer schlecht, eine Personengruppe, welche auch immer, von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auszuschließen. Der Vorwurf der Diskriminierung steht schnell im Raum, und ist am Ende wohl auch nicht ganz falsch. Denn es ist eine Ausgrenzung. Der Ärger der Betroffenen ist absolut nachvollziehbar. Immerhin geht es hier um die schönsten Tage des Jahres, den Urlaub, der in diesem Jahr sowieso schon in weite Ferne - oder eben leider nicht - gerückt ist.
Natürlich muss man in solchem Fall wie dem der "Insel der Sinne" die Gründe nennen und kennen. So eine Situation, in der sich das Gastgewerbe in Görlitz, der Oberlausitz, Europa, in der Welt befindet, hat es sicherlich noch nie gegeben. Ungewöhnliche Umstände erfordern ungewöhnliche Maßnahmen. Ist das so? Ja. Man muss die Gastronomen verstehen: Ein Corona-Fall und die Bude ist dicht. Das kann das Aus vielleicht für immer bedeuten.
Am Berzdorfer See soll erst einmal für zwei Wochen getestet werden, wie die neuen Regelungen ankommen. Danach wird wohl gelockert. Das ist akzeptabel. Hotel und Gäste, alle begeben sich auf "Neuland". Beide Seiten sind hier gefragt, Gastgeber wie Gäste, Verständnis füreinander zu entwickeln, damit er wieder ins Laufen kommt, der Tourismus am See und anderswo in der Oberlausitz.