Es war ein Aufsehen erregender Fall, der vor allem in Pirna heiß diskutiert wurde. Eine Händlerin aus der Stadt soll trotz eines positiven Corona-Tests weiter Kundenkontakt gehabt und ihren Laden trotz Anordnung des Gesundheitsamtes nicht geschlossen haben. Wie die SZ Ende März von der Staatsanwaltschaft Dresden erfuhr, seien damals Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz eingeleitet worden. Grundlage dafür war eine anonyme Anzeige, die über das Landratsamt Pirna die Justiz erreichte. Der Fall galt als erstes Strafverfahren in der Region im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie.
Auf Facebook brach daraufhin ein Sturm der Entrüstung los. Viele wünschten sich, dass die Beschuldigte eine hohe Geldstrafe oder gar eine Haftstrafe bekommt. "Diese Straftat wird ihr ein Leben lang hängen bleiben", schrieb etwa ein Kommentator. Doch es gab auch gemäßigte Stimmen wie diese: "Es tun alle so, als hätte sie den Tod über Pirna gebracht - in etwa die Pest! Es sollten alle mal auf dem Teppich bleiben."
Bei einer erneuten Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft stellte sich zudem heraus, dass sich die Ermittlungen gar nicht gegen eine Pirnaer Händlerin gerichtet haben. Nach unbestätigten SZ-Informationen handelte es sich um einen Fall in Bad Schandau.
Nun teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sich im Ergebnis der Ermittlungen ein Quarantäneverstoß nicht bestätigt habe. "Der anfänglich gegebene Verdacht wurde ausgeräumt", sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt. Die Behörde tat folglich, was zu tun ist, wenn die Fakten für eine Anklage nicht reichen: Verfahren einstellen. (SZ)
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