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Corona: Mehr Arbeitslose in der Oberlausitz

Die Krise schlägt auf den Arbeitsmarkt durch: Unternehmen haben für fast 63.000 Beschäftigte Kurzarbeit angemeldet - und viel weniger freie Stellen gemeldet.

Von Tilo Berger
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Mehr Arbeitslose, mehr Kurzarbeit und weniger freie Stellen meldet die Arbeitsagentur für die Oberlausitz.
Mehr Arbeitslose, mehr Kurzarbeit und weniger freie Stellen meldet die Arbeitsagentur für die Oberlausitz. © dpa

Bautzen. So einen Anstieg der Kurzarbeit gab es zuletzt im zweiten Halbjahr 1990: Damals wurden von heute auf morgen ganze Belegschaften auf unbestimmte Zeit oder für immer nach Hause geschickt. Fast 30 Jahre später hat die Arbeitsagentur Bautzen jetzt Meldungen über Kurzarbeit von 5.923 Firmen und Behörden aus den Landkreisen Bautzen und Görlitz entgegen genommen. 

Bis Ende April meldeten 3.189 Arbeitgeber aus dem Landkreis Bautzen Kurzarbeit an, 2.734 Meldungen kamen aus dem Landkreis Görlitz. Davon betroffen sind insgesamt 62.811 Beschäftigte, teilte die Arbeitsagentur am Donnerstag mit. Nach Angaben der Agentur ist damit derzeit rund jedes zweite Unternehmen in der Oberlausitz von Kurzarbeit betroffen.

Auch die Zahl der Arbeitslosen ist im April gestiegen, aber nicht so stark wie bei Kurzarbeit. Die Agentur registrierte in den Landkreisen Bautzen und Görlitz insgesamt 18.593 Menschen ohne Arbeit. Das waren 1.147 Arbeitslose mehr als im März und 416 mehr als vor einem Jahr.

Das klingt relativ moderat, weil die Gesamtzahl alle Arbeitslosen umfasst – also sowohl die, die jetzt ihre Arbeit verloren haben, als auch jene, die schon länger ohne Job sind und um die sich die Jobcenter der Landkreise kümmern. Deren Zahl aber ist seit April 2019 um 784 Personen gesunken. Neu arbeitslos wurden im vergangenen Monat 1.200 Menschen – das sind rund 20 Prozent mehr als im gleichen Monat des Vorjahres.

4.784 Oberlausitzer nahmen im April an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teil oder standen aus anderen Gründen, zum Beispiel wegen Krankheit, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Deshalb gelten sie in der Statistik auch nicht als arbeitslos, sondern als unterbeschäftigt.

Viel weniger freie Jobs

Während die Zahl der Arbeitslosen und der Kurzarbeiter im April stieg, gab es deutlich weniger Stellen-Meldungen als zuletzt. Der Bautzener Agentur wurden im April nur 535 freie Jobs gemeldet, das waren 329 weniger als im März und 334 weniger als im April 2019. So einen Rückgang an freien Stellen gab es zuletzt in der Finanzkrise vor gut zehn Jahren.

Aktuell können die Jobvermittler der Bautzener Arbeitsagentur auf 4.423 freie Stellen zurückgreifen. Das ist ein Minus von 176 gegenüber März und ein Rückgang um 40 Stellen im Vergleich zu April 2019. Die meisten freien Jobs bieten nach wie vor Zeitarbeitsfirmen, verarbeitendes Gewerbe wie Metall- und Elektroindustrie sowie das Gesundheits- und Sozialwesen.

Für die neue Agenturchefin Kathrin Groschwald hat „weiterhin die schnelle Bearbeitung des Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeldes höchste Priorität, um Arbeitsplätze zu erhalten und den Lebensunterhalt der Menschen zu sichern“. Um das zu schaffen, hat die Agentur ihre eigene Arbeit umorganisiert. „Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten ist jetzt mit der Bearbeitung von Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld befasst“, sagte Groschwald gegenüber Sächsische.de. Anträge und andere Informationen nimmt die Agentur seit März nur noch telefonisch oder online entgegen. „Das klappt sehr gut“, resümiert die Agenturchefin.

Wer zahlt Kurzarbeitergeld?

Da es immer wieder Missverständnisse gibt, wer nun das Kurzarbeitergeld auszahlt, erklärt die Agentur noch einmal das Procedere: Zunächst müssen Unternehmen Kurzarbeit bei ihrer Agentur für Arbeit anzeigen. Die Agentur prüft den Antrag und bewilligt ihn oder lehnt ihn ab. „Ist die Anzeige bewilligt, kann der Betrieb das Kurzarbeitergeld für den abgelaufenen Kalendermonat beantragen. Die konkreten Ansprüche werden berechnet und nachträglich überwiesen. Das heißt: Der Arbeitgeber zahlt zunächst das Geld an seine Mitarbeiter aus und erhält es nachträglich von der Bundesagentur für Arbeit.“

Erst, wenn im Betrieb tatsächlich kurzgearbeitet wird, kann das Unternehmen innerhalb von drei Monaten die erforderliche Abrechnungsliste einreichen. Erst danach liegen endgültige Daten dazu vor, wie viele Personen tatsächlich in Kurzarbeit waren, in welcher Branche dies war und wie groß der Arbeitsausfall war.

Für den Sachsen-Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Markus Schlimbach, hat „die hohe Zahl der Anzeigen von Kurzarbeit auch eine gute Seite. Denn überall da, wo Kurzarbeit angemeldet wird, sollen Jobs erhalten bleiben. So können wir verhindern, dass die Beschäftigten in die Arbeitslosigkeit geschickt werden. Der Damm Kurzarbeit hält - und wir müssen alles dafür tun, dass er nicht bricht.“

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