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"Maskenpflicht belastet Gewerbetreibende"

Der Meißner AfD-Landtagsabgeordnete Thomas Kirste wirft dem Freistaat vor, die Händler beim Umsetzen der Auflage allein zu lassen.

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Ein Smiley-Aufkleber mit einem Mundschutz und der Aufschrift "Verantwortung tragen" klebt an der Scheibe einer Dresdner Straßenbahn.
Ein Smiley-Aufkleber mit einem Mundschutz und der Aufschrift "Verantwortung tragen" klebt an der Scheibe einer Dresdner Straßenbahn. ©  Archiv/dpa/Robert Michael

Meißen. In einer Kleine Anfrage hat sich der Meißner Landtagsabgeordnete Thomas Kirste jetzt nach der Durchsetzung der Maskenpflicht erkundigt. Das geht aus einer Pressemitteilung des AfD-Mannes hervor. Zwar würde das Tragen von Schutzmasken in Läden und auf Verkaufsgeländen auch weiterhin von den „zuständigen kommunalen Gesundheitsbehörden kontrolliert, die auch die Ortspolizeibehörden um Vollstreckungshilfe ersuchen können“, wie Sachsens Sozialstaatsministerin Petra Köpping (SPD) in der Antwort auf die Anfrage des AfD-Politikers erklärte. 

Bezüglich der Kundschaft, der bei Zuwiderhandlung gegen die Maskenpflicht in Sachsen kein Bußgeld droht, appelliert die Staatsregierung lediglich „an unser gemeinschaftliches Verantwortungsbewusstsein.“ Bußgelder von je 500 Euro bis hin zur zwangsweisen Ladenschließung drohen hingegen Unternehmern und Geschäftsbetreibern, die wiederholt gegen ihre eigenen Hygienekonzepte verstoßen – etwa indem sie Kunden ohne Schutzmaske den Zugang zu ihren Verkaufsflächen gewähren.

„Die sächsische Landesregierung hat frühzeitig erkannt, dass eine allgemeine Durchsetzung der Maskenpflicht personell und logistisch überhaupt nicht umsetzbar ist“, fasst Kirste die Erkenntnisse seiner Kleinen Anfrage zusammen. Doch anstelle die Corona-Schutzmasken unter Freiwilligkeit zu stellen, nehme die Regierung die Gewerbetreibenden stattdessen gleich in die doppelte Verantwortung: Dem Kunden gegenüber, dem der Händler seine rigorose Zugangsbeschränkung erklären muss, sowie den staatlichen Behörden gegenüber, denen der Händler bei mangelnder Umsetzung der Zugangsbeschränkung Strafe zu zahlen hat. Der Staat kapituliere vor seinen eigenen hoheitsrechtlichen Verpflichtungen. (SZ/pa)

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