Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Sachsen

Dresden. Die sächsische Regierung hat am Donnerstag ihre neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Diese gilt ab Montag, 4. Mai. Bund und Länder hatten sich am Nachmittag über weitere Lockerungen der bisherigen Einschränkungen in einzelnen Bereichen verständigt. Es sei bislang gelungen, die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland zu verlangsamen, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag. "Die Gefahr durch die Corona-Pandemie ist noch nicht gebannt."
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte, das niedrige Infektionsgeschehen in Sachsen "gibt uns die Möglichkeit, schneller voranzuschreiten als andere". Pro Tag gibt es im Freistaat zwischen 20 und 40 Neuinfektionen.
Bund und Länder wollen am 6. Mai über weitere Schritte beraten. Dann müsse es um Gastronomie und Kitas gehen, sagte Kretschmer. Was gilt nun also ab Montag 4. Mai bis 20. Mai? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Bleiben die Kontaktverbote bestehen?
Grundsätzlich ja. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass die Kontaktverbote verlängert werden. Es gelte weiterhin das Grundprinzip, dass es der beste Schutz ist, zu Hause zu bleiben. Bürger müssen in der Öffentlichkeit weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und dessen Partner oder Partnerin sowie im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten.
Dringend empfohlen wird, im öffentlichen Raum und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Verpflichtend ist das Tragen dieser Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin in Geschäften des Einzelhandels und beim Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel.
Eine Lockerung, die Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) im CoronaCast von Sächsische.de vorgeschlagen hat, wurde nicht beschlossen. Köpping wollte "Kontakte im familiären Kreis wieder ermöglichen" und bis zu fünf Besucher in einem Haushalt erlauben. Nach Auskunft des Sozialministeriums hat das Kabinett "eine Reihe Möglichkeiten zu verschiedenen Punkten diskutiert" und sich zunächst darauf geeinigt, dass "das Treffen mit einer weiteren, nicht zum Hausstand gehörenden Person und zusätzlich deren/dessen/ Partner/in erlaubt ist." (Anm. d. Red.: In einer früheren Version hatten wir geschrieben, dass familiärer Besuch wieder erlaubt ist).
Der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern, Partnern von auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen oder kranken Menschen ist weiterhin erlaubt. Tagesausflüge ohne Übernachtung sind möglich, weitere Reisen sollen aber weiterhin unterbleiben.
Gibt es wieder mehr Freiheiten für Kinder?
Ja, die seit Wochen geschlossenen Spielplätze werden wieder geöffnet. Für große Spielplätze müssen die Kommunen den Gesundheitsämtern Konzepte vorlegen, wie sie den Zugang regeln wollen - das gilt vor allem für große Städte. Dabei sollten auch die Eltern darauf achten, dass überfüllte Anlagen gemieden und grundlegende Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.
Wann öffnen die Kitas wieder?
Tagesmütter dürfen ab Montag wieder arbeiten, da hier nur kleine Gruppen betreut werden. Das betrifft 1.700 Kinder in Sachsen. Die Kindertagesstätten bleiben aber vorerst weiter geschlossen. Derzeit werde ein Öffnungsszenario entwickelt, das in den nächsten zwei Wochen vorliegen soll. Denkbar wäre, dass zuerst die Vorschulkinder zurückkehren können.
Die Notbetreuung für Kinder von Eltern, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten, wird fortgesetzt und ausgeweitet. Integrationskinder im Alter vor der Einschulung haben nun auch Anspruch auf Notbetreuung, wenn die Sorgeberechtigten die Betreuung auch unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit nicht leisten können. Außerdem kann die Betreuung in bestimmten Härtefällen wie Krankheit oder Existenzgefährdung genutzt werden und wenn eine Gefährdung des Kindeswohls droht. Das entscheidet das Jugendamt.
Seit 18. April können auch Kinder von Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Gerichtsvollziehern, Bestattungswesen, Verkaufspersonal im Einzelhandel, Handwerkern, Beschäftigten der stationären Kinder-, Jugendlichen- und Behindertenhilfe und Tierpflegern betreut werden, wenn beide Eltern in einem dieser Bereiche arbeiten. Hintergrund: Wer hat jetzt Anspruch auf Notbetreuung?
Notbetreuung ist auch möglich, wenn nur ein Elternteil in der Gesundheitsvorsorge und Pflege, im Rettungsdienst oder bei der Berufsfeuerwehr, im Öffentlichen Personennahverkehr, Polizei- und Justizvollzugsdienst, Schuldienst und Kindertagesbetreuung sowie der Kommunal- oder Staatsverwaltung tätig ist. Auch Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen mit eigenen betreuungspflichtigen Kindern haben Anspruch auf Notbetreuung. Derzeit werden etwa 20 Prozent der Kita-Kinder betreut.
Die Eltern, deren Kinder Plätze in einer Notbetreuung nutzen dürfen, müssen ab dem 20. April die üblichen Betreuungsentgelte wieder bezahlen. Das soll auch für Eltern gelten, deren Kinder künftig in eine Krippe, die Kita oder den Hort zurückkehren können. Eltern, die ihre Kinder wegen geschlossener Betreuungseinrichtungen nicht in eine Krippe, einen Kindergarten oder in den Hort gehen können, müssen auch weiterhin nicht die monatlichen Kita-Elternbeiträge bezahlen. Das gilt vorerst bis 24. Mai.
Welche Schüler dürfen in Sachsen wieder in die Schule?
Ab 6. Mai können die 11. Klassen am Gymnasium, die Jahrgangsstufe 12 an beruflichen Gymnasien, die 9. bzw. 8. Klassen an Ober- und Förderschulen und die 4. Klasse an Grundschulen wieder in die Schule gehen. Ziel ist es, auch alle anderen Schüler in den kommenden Wochen wieder in den Unterricht zu holen. Möglicherweise kann das ab 25. Mai geschehen. Das Vorgehen müsse aber mit den anderen Bundesländern abgesprochen werden.
Es wird einen Wechsel aus Präsenzzeiten an der Schule und Lernzeiten zu Hause geben, kündigte Kultusminister Christian Piwarz (CDU) an. Damit soll eine regelmäßige Interaktion zwischen Schülern und ihren Lehrern wieder möglich sein. Allerdings müssen dafür zum Infektionsschutz zwingend strenge Hygieneregeln und Abstandsgebote eingehalten werden. Neben größeren Abständen zwischen den Tischen und verschärften Putzvorgaben werden die Klassen in kleinere Gruppen aufgeteilt sowie zeitlich und räumlich getrennt. Die Lernzeiten außerhalb der Schule sollen vor allem zur Übung, Festigung und Vertiefung des Unterrichtsstoffes dienen.
In Sachsen sind die Schulen seit den Osterferien für die Schüler aller Abschlussklassen an den Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen wieder geöffnet. Ein regulärer Unterricht findet nicht statt. Im Vordergrund stehen die Vorbereitungen auf die Abschlussprüfungen. Für die Durchführung der Prüfungen und die Prüfungsvorbereitungen gelten strenge Hygiene- und Abstandsregeln für Lehrkräfte und Schüler, um den notwendigen Infektionsschutz zu gewährleisten.