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In Grundschulen muss kein Abstand gehalten werden

In Sachsens Schulen gilt der Mindestabstand trotz Corona nicht. Dagegen hat eine Lehrerin geklagt - und nun vor Gericht verloren.

Von Karin Schlottmann
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Eine Lehrerin aus Sachsen hatte vor dem Oberverwaltungsgericht geklagt, weil sie sich durch den fehlenden Mindestabstand zwischen ihr und den Schülern gefährdet fühlt.
Eine Lehrerin aus Sachsen hatte vor dem Oberverwaltungsgericht geklagt, weil sie sich durch den fehlenden Mindestabstand zwischen ihr und den Schülern gefährdet fühlt. © Symbolfoto: Arne Dedert/dpa

Dresden/Bautzen. Eine Lehrerin, die gegen den fehlenden Mindestabstand in Schulen geklagt hatte, ist vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen unterlegen. Sie hatte im Eilverfahren geltend gemacht, dass durch diese Regelung für sie eine erhöhte Ansteckungsgefahr im Unterricht bestehe. Dadurch sei ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. 

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