Ein weiterer Corona-Toter im Kreis Meißen

Meißen. Die Corona-Zahlen für den Landkreis Meißen sind stabil. Es gibt am Donnerstag insgesamt 224 positive Testergebnisse. Das ist kein Anstieg zum Vortag. 190 Menschen konnten nach überstandener Infektion die häusliche Quarantäne beenden, acht Patienten werden stationär behandelt, drei davon auf der Intensivstation. Die Zahl der an bzw. mit Covid-19 verstorbenen Patienten hat sich auf 18 erhöht, einer mehr als am Vortag. Für 71 Landkreisbewohner wurde eine häusliche Isolation angeordnet, da sie zu der Gruppe der Kontaktpersonen gehören. Das teilte das Landratsamt am Donnerstag mit.
Die neuen gelockerten Alltagsregeln sind weder für das Gesundheitsamt noch für die Elblandkliniken Anlass, die Corona-Vorsorge zu verringern. Klinikvorstand Frank Ohi erklärte auf der Beratung des Krisenstabes, dass die Corona-Ambulanz zunächst unverändert bestehen bleibt. „Es ist einfacher am gegenwärtigen Standard festzuhalten, als den Betrieb wieder hochzufahren.“
Auch Amtsärztin Petra Albrecht wird die acht Rechercheteams zum Thema Infektionsketten keinesfalls reduzieren. „Natürlich sitzen wir nicht wartend am Telefon, sondern erledigen andere Aufgaben der Gesundheitsbehörde.“ Zudem bereitet sich das Amt auf neue Kontrollen bei Öffnung weiterer Unternehmen im Landkreis vor. Die 1. Beigeordnete des Landkreises Janet Putz informierte den Krisenstab über geforderte Hygienekonzepte für die Bereiche Gaststätten und Hotels, auch Fitnessstudios und Bäder warten auf das Startsignal. „Noch fehlt die Rechtsverordnung, aber nach einer Telefonkonferenz wissen wir, dass die Gesundheitsämter die Konzepte prüfen sollen. Natürlich haben die Betreiber hier eine hohe Eigenverantwortung.“ Die neue Rechtsverordnung ist ab 18. Mai gültig, Gaststätten sollen aber bereits ab 15. Mai öffnen dürfen. Hier gibt es in den nächsten Tagen noch Klärungsbedarf.
Erfreulich sind die langsam steigenden Fahrgastzahlen im öffentlichen Bus- und Bahnverkehr. Der 2. Beigeordnete des Landkreises Meißen Andreas Herr informierte den Krisenstab, dass damit aber noch lange nicht alle Probleme gelöst sind. „Der Verkehrsverbund Oberelbe und damit die Landkreise sowie regionalen Verkehrsunternehmen haben erhebliche Einnahmeverluste. Manches Busunternehmen sogar doppelt, einmal im öffentlichen Nahverkehr und dann bei den touristischen Busfahrten.“ Für Ärger sorgt der Bund, der der Bahn einen Schutzschirm garantiert und die Länder mit ihren ÖPNV-Sorgen allein lässt. Das Geld für die Bahn, so Andreas Herr, muss auf die Länder verteilt werden.
Bei der Vereinbarung der sächsischen Staatsregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden über einen Schutzschirm für die Kommunalfinanzen wurde der ÖPNV vorerst ausgeklammert. Immerhin handelt es sich alleine für den VVO um Einnahmeverluste in Höhe von über 15 Millionen Euro. Der beschlossene Schutzschirm garantiert einen Zuschuss von insgesamt 147,5 Millionen Euro für pandemiebedingte zusätzliche Ausgaben auf kommunaler Ebene. Verteilt werden die Mittel nach dem Einwohnermaßstab des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes 2020. Hinzu kommt ein Ausgleich für nicht erhobene Elternbeiträge für Kinderbetreuung von rund 60 Millionen Euro. (SZ/um)
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