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Corona: Stellt die Stadt ihre Mitarbeiter frei?

Die Stadtverwaltung ist im Notbetrieb. Bedeutet das für die Verwaltungsmitarbeiter Kurzarbeit oder so was wie bezahlter Urlaub?

Von Andreas Weller
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Im Dresdner Rathaus wird weiter gearbeitet, allerdings im Notbetrieb.
Im Dresdner Rathaus wird weiter gearbeitet, allerdings im Notbetrieb. © Archiv/Sven Ellger

Dresden. Seit einem Monat ist das Dresdner Rathaus im Notbetrieb. Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) hat diesen Ausnahmezustand wegen der Corna-Krise ausgerufen. Nur ein Teil der rund 7.000 Beschäftigten der Stadtverwaltung arbeitet noch regulär, andere im Homeoffice, einige an für sie ungewohnten und andere gar nicht.

Wie viele arbeiten noch bei der Stadtverwaltung?

Die Dresdner Stadtverwaltung hat insgesamt gut 7.000 Beschäftigte. Notbetrieb bedeutet, dass davon nur noch rund 1.500 Mitarbeiter derzeit an ihren regulären Arbeitsplätzen ihren Dienst verrichten. 

Wie viele sind im Homeoffice?

Das sind derzeit weitere gut 1.500. Bis Ende März waren laut des für Personal zuständigen Finanzbürgermeisters Peter Lames (SPD) etwa 1.300 Beschäftigte der Stadtverwaltung mit Notebooks ausgestattet und arbeiten seitdem im Homeoffice. Mittlerweile wurden 220 weitere Notebooks beschafft und verteilt. "Da ein großer Teil der Beschäftigten auch vor Ort, also in den städtischen Dienstgebäuden und Büros, tätig ist, arbeiten insgesamt etwa 80 Prozent der Belegschaft", sagt Lames. Zumindest in der Kernverwaltung.

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Wo wird nicht oder weniger gearbeitet?

Es gibt Bereiche und Einrichtungen, in denen der Betrieb mehr oder
weniger zum Erliegen gekommen ist", erklärt Lames. Als Beispiele nennt er die städtischen Kulturbetriebe, die den Spielbetriebs einstellen mussten und wegen der Kontaktsperren auch nicht proben dürfen. In der Kernverwaltung seien dagegen beispielsweise im Jugend- und im Sozialamt die Einschränkungen minimal. 

Gibt es bereiche, in denen mehr gearbeitet wird?

Ja. Beispielsweise werden Mitarbeiter anderer Bereiche am Corona-Info-Telefon der Stadt eingesetzt, weil die Nachfrage der Dresdner so groß ist. Im Gesundheitsamt ist auch mehr los als sonst. Dem Amt für Wirtschaftsförderung wurden andere Mitarbeiter zugewiesen, um die Anträge für Corona-Soforthilfe zu bearbeiten und die 1.000 Euro für Kleinstunternehmer auszuzahlen. "Teilweise wurden auch Urlaubssperren
verhängt", erklärt Lames. Das betrifft den Eigenbetrieb IT, um die Arbeitsfähigkeit der Ämter auch in der Krise weiterhin sicherzustellen.

Darf die Stadt Kurzarbeit anordnen?

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Nein, das ist laut Tarifvertrag nicht möglich. Aber es gibt mehrere Regelungen, wie mit freigestellten Mitarbeitern umgegangen wird. Wer zu Beginn der Corona-Krise unverschuldet aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, wurde zwei Wochen bei vollen Bezügen freigestellt.

Wie ist es, wenn Kinder betreut werden müssen?

Mitarbeiter mit Kindern, die betreut werden müssen, weil Schulen und Kitas auch weiter größtenteils geschlossen sind, werden ebenfalls die ersten zwei Wochen freigestellt und erhalten ihr Geld weiter - oder arbeiten von Zuhause. Nach zwei Wochen müssen sie allerdings ihr Arbeitszeitguthaben, also Überstunden, dafür einsetzen. Alternativ können sie auch Urlaub nehmen oder sich unbezahlt freistellen lassen.

Bezahlt freigestellt - gibt es das?

Ja, Die Mitarbeiter der Verwaltung, die wegen des Notbetriebes derzeit nicht arbeiten können, müssen dafür ihr Arbeitszeitguthaben abbauen. Haben sie nicht genügend Überstunden, werden sie bezahlt freigestellt. Wie viele dies betrifft, könne Lames derzeit nicht sagen.

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