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Unterwegs ohne Maske: Dresden rät zu Bescheinigung

In den letzten Tagen sind Menschen ohne Mundschutz angefeindet worden. Dabei gibt es für manche Menschen Gründe, ihn besser wegzulassen.

Von Sandro Rahrisch
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Mundschutz ist in Bahnen zwar Pflicht. Allerdings ist es nicht jedem möglich, eine Maske zu tragen. Diese Menschen sollten etwas beachten, rät Dresdens Gesundheitsbürgermeisterin.
Mundschutz ist in Bahnen zwar Pflicht. Allerdings ist es nicht jedem möglich, eine Maske zu tragen. Diese Menschen sollten etwas beachten, rät Dresdens Gesundheitsbürgermeisterin. © dpa/Robert Michael (Symbolbild)

Dresden. Dresdens Gesundheitsbürgermeisterin Kristin Kaufmann (Linke) berichtete in der vergangenen Woche von Menschen, die in der Öffentlichkeit angefeindet wurden, weil sie keinen Mundschutz trugen. Sie machte klar, dass es manchen Dresdnern nicht möglich sei eine Maske zu tragen. So könne es sogar schädlich sein, einen Mundschutz zu tragen, wenn man eine Erkrankung der Lunge habe.

Nun rät Kaufmann diesen Menschen, entweder den Schwerbehindertenausweis mit sich zu führen oder eine Arztbescheinigung, wenn man einkaufen geht oder in die Straßenbahn steigt. Dort sind Mund- und Nasenbedeckung seit vergangener Woche Pflicht.

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Gleichzeitig appelliert die Bürgermeisterin, sensibel gegenüber Menschen ohne Mundschutz zu sein, eben weil nicht immer klar ist, ob sie an einer Lungen-Krankheit leiden. Auch seien Kinder von der Masken-Pflicht ausgenommen, wenn sie ein Einschätzung der Eltern nicht in der Lage sind, damit umzugehen. "Eltern und große Geschwister können hier positiv auf die Kleinen einwirken", so Kaufmann. "Kinder ahmen grundsätzlich gern ihre Vorbilder nach."

Die Stadtverwaltung wirbt ab dieser Woche auf 250 Citylight-Plakaten für das Tragen eines Mundschutzes. "Auch wenn beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung kein Eigenschutz gegeben ist, sollen andere Menschen dadurch geschützt werden", so Kaufmann. "Je mehr Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, desto größer der Schutz für den Einzelnen." Darüber hinaus werben die Plakate für einen Mindestabstand von 1,50 Meter untereinander.

Vom Gesundheitsamt gibt es außerdem ein Handzettel, auf dem erklärt ist, wo man einen Mundschutz herbekommt, wie er zu tragen ist, und wie man ihn am besten wäscht.

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