Coronavirus: Kommt jetzt Handy-Tracking ?

Von Lorenz Maroldt, Fabian Löhe, Robert Ide, Oliver Voß und Thomas Trappe
Die Coronavirus-Krise wird unter Wissenschaftlern als gefährlicher Ausnahmefall angesehen – entscheidend ist demnach, die Verbreitung zu verlangsamen. So soll auch ein befürchteter Kollaps des Gesundheitssystems vermieden werden.
Um diese Ziele zu erreichen, wird in Wissenschaftskreisen und internationalen Tech-Unternehmen jetzt eine außergewöhnliche Maßnahme diskutiert: Anstatt zu versuchen, die Kontaktpersonen von Infizierten durch zeitintensive und am Ende trotzdem ungenaue persönliche Abfragen herauszubekommen, könnte ein Abgleich von Bewegungsdaten etwa eines Handys die Ausbreitung drastisch verlangsamen.
Nur so könne man genügend Zeit für alle anfallenden Behandlungen gewinnen, die für manche Patienten überlebenswichtig sind.
Solche Ortsdaten werden zum Beispiel von Apple und Google minutenweise sehr genau für mehrere Wochen gespeichert; auch die Telekom verfügt über Möglichkeiten, Kontaktpersonen per Datenabgleich zu ermitteln. Diese könnten dann direkt kontaktiert werden, um die Infektionskette zu unterbrechen.
Doch wäre so ein Vorgehen mit den hiesigen strengen Datenschutzregeln vereinbar? Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht bestimmte Bedingungen vor, damit eine Datenverarbeitung rechtmäßig und zulässig ist. Neben der expliziten Einwilligung der Betroffenen gilt dies nach Artikel 6 DSGVO auch unter der folgenden Voraussetzung: „Die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen.“ Womöglich wäre mit Berufung darauf auch der Abgleich von Bewegungsdaten erlaubt.
In Berlin und anderen Bundesländern übermitteln die Gesundheitsämter die Namen möglicher Kontaktpersonen zum Teil noch per Fax. Sie sind zudem auf die Erinnerung der Infizierten und die Kenntnis der Namen möglicher Kontaktpersonen angewiesen. Bei vielen täglichen Begegnungen im öffentlichen Raum ist das jedoch nahezu unmöglich.
Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) wäre das Auslesen von Bewegungsdaten aus dem Mobiltelefon eine gute Möglichkeit, um Kontaktpersonen von Infizierten aufzuspüren und so die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. „Wir wissen inzwischen, dass das technisch möglich ist“, sagt RKI-Präsident Lothar Wieler.
Datenschutz-Bedenken steht Patientenwohl entgegen
Ein kleines Team des RKI habe mit Mitarbeitern anderer Institutionen in den vergangenen beiden Tagen eine entsprechende „Skizze“ erstellt: „Das sind erste Überlegungen.“ Es werde in Ruhe besprochen, ob das für die Gesellschaft akzeptabel wäre. Für ihn sei klar, dass das nur möglich wäre, „wenn der einzelne seine Daten auch spenden würde“.
Die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz (KI) werden in der Medizin heute schon umfangreich genutzt. Dabei geht es etwa um die Bilderkennung bei pathologischen Befunden oder in der Krebsbehandlung.
Allerdings klagen Mediziner, Wissenschaftler und Gesundheitspolitiker in Deutschland immer wieder darüber, dass hiesige Datenschutz-Bedenken häufig dem Patientenwohl entgegenstünden. Das zeige auch das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), das Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gerade auf den Weg schickt – und das der Bekämpfung von Epidemien künftig Steine in den Weg legen könnte, so die Befürchtung.
Das PDSG regelt Datenschutzbestimmungen für die elektronische Patientenakte (ePA), die im kommenden Jahr allen gesetzlich Versicherten angeboten werden muss. In der Akte sollen Patientendaten zusammengeführt werden, die Versicherten bestimmen, ob sie die ePA nutzen und worauf ihre behandelnden Ärzte Zugriff bekommen. Mit dem PDSG werde Daten- über Seuchenschutz gestellt, beklagt der Deutsche Landkreistag. Die kommunalen Gesundheitsämter hätten bei Epidemien keinen Zugriff auf die ePA-Daten, könnten diese also auch nicht zur Eindämmung von Infektionskrankheiten nutzen.
„Aufgaben im Zuge der Gefahrenabwehr“
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) soll laut Gesetzentwurf zwar an das System angeschlossen werden, über die die ePA-Inhalte ausgetauscht und eingespeist werden. Allerdings hätten Amtsärzte nur sehr eingeschränkte Zugriffsrechte: Nämlich ausschließlich auf elektronische Impfdokumentationen und U-Untersuchungshefte. Ausgeschlossen wäre damit die Nutzung aller anderen Daten, zum Beispiel beim Ausbruch von Tuberkulose-Erkrankungen.
Solche Daten würden, sagte die beim Landkreistag für Digitalisierungsfragen zuständige Leiterin Ariane Berger, bislang von den Gesundheitsämtern genutzt werden können, „sofern sie elektronisch vorliegen“. Die Möglichkeit fiele mit dem PDSG weg. Gerade vor dem Hintergrund der beginnenden Coronavirus-Epidemie wirke eine solche Regelung völlig kontraproduktiv, meint Berger. Die jetzt vorgesehen Regelungen für den ÖGD würden „es diesem unmöglich machen, seine Aufgaben im Zuge der Gefahrenabwehr“ zu erfüllen.