Von Katja Schäfer
Wenn Einwohner von Cunewalde Blaufichten, Koniferen oder andere Nadelbäume fällen möchten, brauchen sie dafür künftig nicht mehr die Genehmigung der Gemeinde. Das besagt die Änderung der Gehölzschutzsatzung, die der Gemeinderat in seiner jüngsten Satzung beschlossen hat. Laut der bisherigen Satzung, die seit zehn Jahren gültig war, standen unter anderem Bäume mit einem Stammumfang von 30Zentimetern und mehr, gemessen in 1,30 Metern Höhe, unter Schutz. Ihre Beseitigung war verboten, konnte aber in begründeten Fällen von der Verwaltung genehmigt werden.
Obstbaum-Alleen erhalten
Um für die Bürger Erleichterungen zu schaffen und den Verwaltungsaufwand zu verringern, hatte Bürgermeister Thomas Martolock (CDU) vorgeschlagen, dass „nicht unbedingt schützenswerte Gehölze wie Blaufichten und Einzelkoniferen“ künftig ohne Genehmigung beseitigt werden können. Der Gemeinderat stimmte dem zu. „Das Sächsische Naturschutzgesetz ist natürlich weiterhin zu beachten“, betont der Bürgermeister.
Neu unter Schutz gestellt wurden hingegen Obstbaum-Alleen. Die ebenfalls dafür vorgeschlagenen Walnussbäume wurden nach der Diskussion im Gemeinderat aus dem Entwurf zur Satzungsänderung gestrichen. „Dabei handelt es sich ja nur um Einzelfälle, die werden individuell geregelt“, begründet Thomas Martolock. (SZ/ks)