Von Heike Stumpf
Was ist aus dem Schaf geworden? Immer wieder gibt es Nachfragen zum Kamerunschaf, das Ende Juli seiner damaligen Besitzerin ausgerissen war. Seit Anfang August befindet es sich in einer Apfelplantage zwischen Leisnig und Meinitz. Doch die „Aufenthaltsgenehmigung“ für das Tier dort läuft ab.
In vier Wochen wollen die Leisniger Obstgärtner in dieser Plantage mit der Apfelernte beginnen. Das heißt, dann werden die sonst verschlossenen Tore längere Zeit offen stehen. Dies birgt die Gefahr, dass das Schaf wieder auf freien „Fuß“ gelangt, durch die Stadt spaziert und einen Unfall verursacht. Um genau das zu verhindern, muss sich Uwe Dietrich vom Ordnungsamt der Stadt Leisnig erneut mit dem „Fall“ beschäftigen.
Wie er ihn löst, weiß er noch nicht. Höchstwahrscheinlich muss er dem neuen Eigentümer des Tieres eine Frist setzen, innerhalb der er das Schaf aus der Plantage bringen muss. Kommt der Besitzer der Aufforderung nicht nach, läuft es auf eine sogenannte Ersatzvornahme hinaus. Ähnliches gibt es bei Gebäuden und Grundstücken. Gehen davon Gefahren für die Öffentlichkeit aus und der Eigentümer vernachlässigt Pflichten, springt eine Behörde ein und stellt die Kosten dem Besitzer in Rechnung.
Narkose ist eine Option
In diesem Fall müsste die Kommune jemanden „anheuern“, der das Schaf einfängt und an einen Ort bringt, den der Eigentümer benennt. Nachdem bislang mehrere herkömmliche Fangversuche gescheitert sind, hat sich Uwe Dietrich über andere Möglichkeiten informiert. Auch das Veterinäramt des Landkreises empfiehlt, ein Narkose-Gewehr einzusetzen. „Ja, genau so, wie man es in Zoodokumentationen sieht“, sagt der Mann vom Ordnungsamt. Doch das sei keine billige Angelegenheit. Auch wegen der zunächst auf die Stadt zukommenden Kosten habe er bislang gezögert.
Theoretisch sind die ehemalige Eigentümerin und der neue Besitzer weiter in der Halterpflicht. „Der können sie sich nicht einfach entziehen“, so Cornelia Kluge, Sprecherin des Landratsamtes Mittelsachsen. Praktisch ist von Seiten der Besitzer aber bislang wenig unternommen worden. Angeblich soll der neue Eigentümer einen Jäger angesprochen und ihn gebeten haben, das Schaf zu erschießen – doch dieser Jäger hat da nicht mitgespielt. Uwe Dietrich hingegen denkt zuletzt an einen Abschuss des Kamerunschafes. Gesetzliche Möglichkeiten dafür gibt es zwar. Die nötige Sondergenehmigung hat er aber noch nicht beantragt.
Er zieht in Betracht, das Tier im Notfall bei einer Familie unterzubringen, die schon andere Tiere hält. Diesen Umzug behördlich anzuordnen, ist aber unmöglich. Dagegen sprechen seuchenrechtliche Gründe. „Außerdem kann kein Schafhalter verpflichtet werden, ein anderes Tier aufzunehmen. Das kann nur auf freiwilliger Basis passieren“, bescheinigt Cornelia Kluge.
Die Veterinärmediziner des Landratsamtes könnten sich aber vorstellen, dass es indes problematisch werden könnte, dieses Schaf umzusiedeln. Die Sprecherin der Kreisverwaltung: „Zu vermuten ist, dass das Tier nun völlig verwildert ist und auch bei einer anderweitigen Unterbringung immer wieder versuchen wird, auszubrechen.“