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Das Geld reichte nicht für eine Flasche Cola

Wegen eines besonders schweren Fall des Diebstahls, eines weiteren Diebstahls und einer Nötigung gegenüber seiner Mutter hatte sich vergangene Woche am Amtsgericht Dippoldiswalde ein junger Dresdner zu verantworten.

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Von Adolf Heger

Wegen eines besonders schweren Fall des Diebstahls, eines weiteren Diebstahls und einer Nötigung gegenüber seiner Mutter hatte sich vergangene Woche am Amtsgericht Dippoldiswalde ein junger Dresdner zu verantworten. Viermal hat er seit 1994 mit dem Gericht bereits Bekanntschaft gemacht. Sachbeschädigung, Diebstahl, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis hatten ihn vor den Kadi geführt. Das Gymnasium hatte er mit der 10. Klasse aufgegeben, Drogen und Alkohol spielten seitdem in seinem Leben eine große Rolle. Jetzt ist er aber „weg von Drogen und Alkohol“, wie er vor Gericht beteuerte.

Verminderte Tat- und Schuldfähigkeit auf Grund einer schizophrenen Erkrankung mit teils wahnhaften Gedanken und akustischen Halluzinationen wurden dem Mann in einem ärztlichen Gutachten bescheinigt. Diese Krankheit bedarf einer regelmäßigen Behandlung. Die schizophrene Erkrankung sei aber keine Folge des Drogenkonsums, wurde aber dadurch verstärkt. Die Bekanntschaft mit der stationären Psychiatrie und regelmäßige Behandlungen mit Medikamenten waren unausbleiblich.

Im Juli 2001 hat er ein in Bannewitz abgestelltes Auto aufgebrochen in der Hoffnung, im Handschuhfach etwas Kleingeld zu finden. Er soll außerdem versucht haben, die Zündung kurzzuschließen und das Auto wegzufahren. Kurz darauf wollte er in einer Kaufhalle eine Flasche Cola mitgehen lassen. „Weil ich kein Geld hatte“ bemerkte er zu diesem Vorwurf. Schließlich war es im August 2001 zu einer Auseinandersetzung mit seiner Mutter in Freital gekommen, daher der Vorwurf der Nötigung.

Staatsanwalt, Verteidiger und Richter waren sich in ihren Plädoyers und im Urteil einig: Wegen versuchten Diebstahls in besonders schwerem Falle, Diebstahls und Nötigung verurteilte der Richter den Mann zu einer Geldstrafe von 560 Euro, das sind 80 Tagessätze zu 7 Euro.