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Das gilt ab Freitag beim Gaststätten-Besuch

Es geht wieder los in Sachsens Kneipen, Restaurants und Hotels. Sie dürfen ab Freitag wieder öffnen. Doch für Gäste und Betreiber ändert sich Einiges.

Von Annette Binninger
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Bitte Abstand halten: Der Gastro-Betreiber entscheidet, wo sich seine Gäste hinsetzen können.
Bitte Abstand halten: Der Gastro-Betreiber entscheidet, wo sich seine Gäste hinsetzen können. © Robert Michael/dpa

Wie viele Personen dürfen in einer Gaststätte maximal an einem Tisch sitzen? Und wer darf dort zusammensitzen?

Es dürfen Personen aus maximal zwei verschiedenen Hausständen an einem Tisch zusammensitzen; also beispielsweise eine Familie und eine befreundete Familie. Es geht also nicht mehr darum, wieviele Personen sich maximal treffen, sondern das es maximal zwei Hausstände sind. Also: Eine Familie mit drei Kindern trifft sich mit einer Familie mit zwei Kindern – dann können alle Neun an einem Tisch sitzen in der Gaststätte.

Gibt es überhaupt noch eine freie Tischwahl? Oder muss ich warten, wohin ich gesetzt werde?

Es gibt grundsätzlich keine durch staatliche Verordnung vorgegebenen Nutzungseinschränkungen. Der Gastro-Betreiber entscheidet, wo sich Gäste hinsetzen können. Manch einer wird vielleicht wieder zurückkehren zur guten, alten DDR-Formel „Bitte warten, Sie werden platziert“. Grundsätzlich gilt in der Gaststätte oder im Restaurant: Es muss zwischen benachbarten Tischen ein Abstand von 1,50 Metern eingehalten werden, nicht aber zwischen den Gästen an einem Tisch. Das reduziert in vielen Betrieben schon mal die Nutzerzahl. So dürfen zwar Bars auch wieder ab Freitag öffnen, doch an der eigentlichen Bar-Theke darf niemand sitzen.

Was ist mit der Mund-Nasen-Bedeckung in der Gaststätte oder im Restaurant?

Für Gäste gibt es keine Maskenpflicht. Aber es ist sinnvoll, weil es ein Schutz auch für andere ist, wenn man eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, solange man nicht isst oder trinkt. Für Service-Personal und Thekenmitarbeiter ist eine Mund-Nasen-Bedeckung dagegen Pflicht. Denn sie kommen beim Servieren vielen Gästen näher als 1,50 Meter. Zudem wird im Interesse der Mitarbeiter im Gastraum an verschiedenen Stellen auch mit Plexiglas-Wänden versucht, das Infektionsrisiko zu verringern.

Dürfen auch Biergärten ab Freitag wieder öffnen?

Ja, aber auch sie müssen die gängigen Hygiene-Vorschriften einhalten. Zulässig sind keine offen zugänglichen Speisen oder Buffets. Auch Körbe mit offen zugänglichem Besteck soll es nicht geben. Auch die beliebten Spielecken für Kinder am Rande von Biergärten müssen noch geschlossen bleiben - das gilt auch für Spielzimmer in Gaststätten. Die Betreiber müssen bei Warteschlangen auf ausreichend Abstand zwischen den Gästen sorgen. Dazu werden die inzwischen an vielen Orten schon bekannten Abstands-Markierungen angebracht.

Der noch geschlossene Biergarten am Lingnerschloss in Dresden.
Der noch geschlossene Biergarten am Lingnerschloss in Dresden. © Jürgen Lösel

Muss ich meinen Gaststätten-/Restaurant-Besuch vorher anmelden/buchen?

Das kann jeder Betrieb selbst entscheiden. Besser ist: Vorher anrufen oder im Internet nachschauen, ob die Gaststätte/das Restaurant und ab wann wieder geöffnet ist. Denn die Einrichtungen dürfen ab Freitag, können aber vielleicht dann noch nicht alle wieder auf sein. Außerdem lässt sich dann abschätzen, ob dort gegebenenfalls noch Plätze frei sind.

Sind die Hygiene-Vorschriften in Gaststätten und Restaurants verschärft worden?

Ja, sehr deutlich. Es gibt viele kleine, aber doch wirksame Vorgaben: So müssen Kellnerinnen und Kellner sich nach jedem Abtragen von Tellern und Gläsern die Hände waschen oder desinfizieren. Gläser und Tassen sollen möglichst weit unten angefasst werden. Geschirr und Gläser müssen vor Wiederverwendung vollständig abgetrocknet sein. Die Trockentücher sind häufig zu wechseln und dürfen jeweils nur von einer Person benutzt werden. Soweit möglich sind Spülmaschinen zu verwenden. Und selbst die Temperatur ist vorgeschrieben: mehr als 60 Grad für die Reinigungslösung und mindestens 65 Grad für die Klarspülung. 

Und in den Sanitäreinrichtungen dürfen keine wiederverwendbaren Handtücher mehr hängen, sondern nur Handtuchspender oder Heißluft-Trockner. Im 3-Stunden-Rhythmus müssen Türklinken und Armaturen desinfiziert werden. Zudem müssen Mitarbeiter im Küchenbereich täglich ihre Arbeitskleidung wechseln. Täglich müssen sie unterschreiben, dass sie symptomfrei sind - und das muss der Arbeitgeber auch entsprechend durchlaufend dokumentieren.


Muss ich nach dem Gaststätten-Besuch meine Daten dort hinterlassen, falls im Nachhinein eine Corona-Infektion bekannt werden sollte und mögliche Kontaktpersonen ausfindig gemacht werden müssen?

Nein, das ist nicht notwendig. Jedenfalls ist es laut Verordnung des Freistaats nicht zwingend vorgeschrieben. Auf freiwilliger Basis können Daten zurückgelassen werden, aber es ist kein Betreiber verpflichtet, Listen zu führen. Wie Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) sagt: „Hilfreich ist es aber schon, wenn ein Infektionsfall auftreten sollte.“

Kann ich noch bar bezahlen in Gaststätten, Kneipen und Restaurants?

Ja, das ist weiterhin möglich. Aber im Sinne der Hygiene wäre Kartenzahlung besser. Darauf sind die meisten Gastro-Betriebe auch eingestellt. Das erspart weitere Hygiene-Schritte für die Mitarbeiter der Unternehmen.

Dürfen sächsische Hotels alle Zimmer belegen oder nur einen Teil?

Die komplette Belegung ist erlaubt. Während andere Bundesländer nur teilweise Nutzung von 60 bis 80 Prozent erlauben, gibt die sächsische Landesregierung den Betreibern komplett freie Hand. Beachtet werden müssen alle gängigen Hygiene-Vorschriften im Zuge der Corona-Verordnung. Auch an der Rezeption soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden oder das Infektionsrisiko mit Hilfe von Plexiglas verringert werden. Und noch ein vertrautes Detail verschwindet für ungewisse Zeit: Der Obstkorb, aus dem sich Gäste bedienen können, darf vorerst nicht mehr angeboten werden.

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